Verteidigung: Freispruch für Demjanjuk
Im Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk hat die Verteidigung am Dienstag mit ihrem Plädoyer begonnen.
München - In früheren Verfahren seien deutsche, israelische und polnische Ermittler zu dem Schluss gekommen, dass es die Beweislage nicht zulasse, Demjanjuk wegen Taten im Vernichtungslager Sobibor zu verurteilen, sagte Anwalt Ulrich Busch vor dem Landgericht München. Bereits vor der Verhandlung hatte er seine Forderung formuliert: "Freispruch für den Angeklagten, Haftentlassung und Haftentschädigung. Und wenn nicht, gibt es Revision."
Die Staatsanwaltschaft ist hingegen überzeugt, dass der gebürtige Ukrainer von März bis September 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor an der Ermordung von mindestens 27 900 Juden beteiligt war. Sie verlangt sechs Jahre Haft. Da Sobibor ausschließlich zur Vernichtung von Juden diente, habe sich jeder schuldig gemacht, der dort arbeitete. Demjanjuks Anwesenheit in dem Lager beweisen laut Anklage unter anderem ein Dienstausweis, Verlegungslisten und die Aussage eines anderen Wachmannes.
Für den Schlussvortrag der Verteidigung sind bis zum Donnerstag drei Tage angesetzt. Er werde mit dieser Zeit "wahrscheinlich nicht" auskommen, sagte Busch. Danach will noch Anwalt Günther Maull plädieren. Sein Plädoyer werde aber nicht lange dauern.
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