Verdächtiger nach Angriff auf Lehrerin in Essen angeklagt

Etwa sieben Monate nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff auf eine Lehrerin an einem Berufskolleg in Essen hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft dem damaligen Schüler unter anderem dreifachen versuchten Mord vor. Neben seiner Lehrerin soll er auch einen ihm persönlich bekannten Hausmeister an einer Grundschule sowie einen fremden Mann auf der Straße angegriffen haben. Die Bundesanwaltschaft erhob am 31. März Anklage gegen den kosovarischen Staatsbürger, wie sie nun bekanntgab.
Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft folgte der zur Tatzeit 17-Jährige "einer islamistisch-dschihadistischen Ideologie". Anfang September 2025 habe er den Entschluss gefasst, "selbst in den Dschihad gegen vermeintlich Ungläubige zu ziehen". Die Behörde hatte die Ermittlungen eine Woche nach dem Angriff von der Staatsanwaltschaft Essen übernommen. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann er einen Prozess ansetzt.
Am 5. September 2025 soll der Jugendliche sich mit einem Messer bewaffnet zunächst zu einer Grundschule in Essen begeben haben. "Dort schlug er mit der Faust auf den Hausmeister ein und besprühte ihn mit Pfefferspray", heißt es in einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Da sich der Hausmeister gewehrt habe, habe der Tatverdächtige das Messer nicht einsetzen können.
Wenig später soll er dann an dem Berufskolleg seine damals 45-jährige Lehrerin mit dem Messer mehrfach in den Oberkörper gestochen und sie dabei schwer verletzt haben. Er konnte flüchten und stach - so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft - wenig später auf offener Straße einem fremden Mann in den Rücken. Alle Opfer überlebten demnach, trugen aber teils schwere Verletzungen davon.
Suche nach weiteren Opfern an Alter Synagoge
Auf der Suche nach weiteren Opfern habe der damals 17-Jährige sich zudem zweimal kurz hintereinander zur Alten Synagoge in Essen begeben, "ohne indes aus seiner Sicht geeignete Tatopfer jüdischen Glaubens anzutreffen", so die Bundesanwaltschaft. Die Alte Synagoge wird von der Stadt als "Haus der jüdischen Kultur" betrieben und für Ausstellungen sowie Veranstaltungen genutzt. Jüdische Gottesdienste finden dort nicht statt. Das heutige Gebäude ist eine in den 1980er Jahren errichtete Rekonstruktion der Synagoge, die in der Pogromnacht am 9. November 1938 von den Nazis zerstört wurde.
Um seiner Festnahme zu entgehen und seinen Märtyrertod zu provozieren, sei der Verdächtige schließlich mit vorgehaltenem Messer auf Polizeibeamte zugelaufen. Durch einen Schuss wurde er den Angaben zufolge im Gesicht verletzt. Die Bundesanwaltschaft legt ihm in der Anklage nun neben dreifachen versuchten Mordes auch Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung zur Last.
Haftvorführung in Karlsruhe
Ein Richter des Amtsgerichts Essen erließ zunächst Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Wegen seines Gesundheitszustandes wurde dem Verdächtigen der Haftbefehl erst etwas verspätet verkündet.
Ende September ließ die Bundesanwaltschaft den Jugendlichen dann nach Karlsruhe vor einen Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs bringen. Der erließ einen neuen Haftbefehl, der den vorherigen des Amtsgerichts Essen ablöste. Darin wurde ihm unter anderem auch versuchter Mord vorgeworfen.