USA schränken Aufenthaltszeit für Studenten und Medien ein

Dass Studenten und Journalisten ohne eine feste Befristung ihres Aufenthalts in die USA reingelassen wurden, war der Trump-Regierung schon lange ein Dorn im Auge. Jetzt gibt es eine neue Regel.
dpa |
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Die Aufenthaltszeiten für ausländische Studierende und Journalisten in den USA werden stärker eingeschränkt. (Archivbild)
Die Aufenthaltszeiten für ausländische Studierende und Journalisten in den USA werden stärker eingeschränkt. (Archivbild) © Alex Brandon/AP/dpa
Washington

Die US-Regierung schränkt die Aufenthaltszeiten für ausländische Studierende und Medienvertreter im Land stärker ein. Sie werden nach bisherigen Regelungen formell ohne feste Befristung für die Dauer ihrer Studiengänge beziehungsweise Arbeitsaufträge in die USA gelassen. Jetzt wird für Studierende und Austauschstudenten ein Aufenthaltszeitraum von vier Jahren festgesetzt - und eine Begrenzung auf 240 Tage für Journalisten. Zugleich können beide Gruppen Verlängerungen beantragen, ohne das Land verlassen zu müssen.

Die US-Regierung hatte bereits in der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump eine solche Änderung ins Auge gefasst - und machte im vergangenen Jahr einen neuen Anlauf. Die drei Visa-Kategorien für Studierende (F-Visum), Austauschstudenten (J) und Journalisten (I) genossen seit Jahren einen Ausnahmestatus. Ihre Inhaber durften die USA nicht für einen festen Zeitraum betreten, sondern für "Duration of Status" - die Dauer des Status. Für Journalisten bedeutete das gemäß der Regel etwa, dass ihr Status als unverändert betrachtet wurde, solange sie im selben Job für denselben Arbeitgeber aktiv waren. Studierende durften sich offiziell für die Dauer ihrer Ausbildung im Land aufhalten.

Im Dokument zur Neuordnung wird darauf verwiesen, dass diese Regelung es schwierig machte, den Überblick über den Verbleib von Ausländern dieser Gruppen in den USA zu behalten - und darüber, ob die Voraussetzungen für ihren langfristigen Aufenthalt überhaupt noch gegeben seien. Die neuen Regeln sollen am Freitag offiziell veröffentlicht werden - und treten 60 Tage später in Kraft.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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