Urteilsverkündung im Klette-Prozess? Es bleibt spannend
Nach mehr als einem Jahr Verhandlung könnte der Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette wegen bewaffneter Raubüberfälle heute enden. Die Plädoyers sind gesprochen, das Urteil wird erwartet. Aber: Da die Verteidigung in ihrem Schlussvortrag Anträge gestellt hat, ist auch möglich, dass die Verhandlung weitergeht. Der Fortgang des Verfahrens hängt davon ab, ob das Gericht die Anträge zulässt oder ablehnt.
Die Deutsche steht seit März 2025 in Niedersachsen vor Gericht. Laut Anklage soll Klette mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben. Während des Prozesses wurde entschieden, dass fünf Taten nicht weiter verfolgt werden. Damit geht es letztlich um acht Überfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, bei denen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro erbeutet wurden.
Klette wurde im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung festgenommen. Ermittler fanden dort Waffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240.000 Euro Bargeld. Nach ihren mutmaßlichen Komplizen wird gesucht.
Die Beweislage wird unterschiedlich bewertet
Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern eine lange Haftstrafe für die 67-Jährige. Klette sei eine "Schwerverbrecherin", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer und forderte 15 Jahre Haft – wegen versuchten Mordes, schweren bandenmäßigen Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze.
Dass Klette wegen versuchten Mordes verurteilt wird, ist allerdings unwahrscheinlich, denn der Vorsitzende Richter stellte diesen Anklagepunkt im Laufe des Prozesses infrage. Er teilte mit, dass die Kammer den Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr nahe Bremen wohl nicht als versuchten Mord werten wird. Damals versuchten drei Maskierte an die Ladung zu gelangen - im Fahrzeug war rund eine Million Euro. Mehrere Schüsse fielen, der Fahrer des Wagens hatte Todesangst. Den Vermummten gelang es aber nicht, die Türen des Transporters zu öffnen. Sie flohen ohne Beute. Die Staatsanwaltschaft wertet diese Tat als versuchten Mord, die Nebenklage teilt diese Einschätzung nicht. Sie fordert für diesen Fall eine Verurteilung wegen versuchten schweren Raubes.
Verteidigung: Es ist unklar, wer die Taten beging
Während Staatsanwaltschaft und Nebenklage von der Schuld der Angeklagten überzeugt sind, fordert die Verteidigung die Freilassung der Angeklagten. Es gebe keine Beweise dafür, dass Klette an den ihr vorgeworfenen Raubüberfällen mit Millionenbeute beteiligt war, sagten ihre Anwälte vor Gericht. Erwiesen sei lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz, erklärte Anwalt Lukas Theune im Plädoyer. Für diese Straftat käme allerdings nur eine Bewährungsstrafe infrage. Der Haftbefehl gegen Daniela Klette müsse deshalb aufgehoben werden.
Wer für die Taten verantwortlich ist, sei völlig unklar, sagte Klettes Anwältin Undine Weyers. Demnach gibt es auch keine Beweise dafür, dass die früheren RAF-Mitglieder Garweg und Staub die Geldtransporter und Supermärkte überfielen. Für den Fall, dass das Gericht die Angeklagte verurteilen will, hat die Verteidigung ein Gutachten für einen Bildvergleich zu mutmaßlichen Fotos von Ernst-Volker Staub beantragt. Klettes Anwälte wollen damit beweisen, dass die Fotos nicht dieselbe Person zeigen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft belegen Fotos und andere Spuren, dass Staub in Klettes Wohnung war und Autos kaufte, die bei den Taten verwendet wurden. Die Verteidigung weist dies zurück. Da Ernst-Volker Staub seit vielen Jahren im Untergrund lebt, ist unklar, wie er genau aussieht.
Außerdem möchten Klettes Anwälte einen Zeugen laden, um zu beweisen, dass das bei der Angeklagten gefundene Bargeld nicht aus den angeklagten Raubtaten stammen kann. Die Kammer kann die Hilfsbeweisanträge im Urteil ablehnen.
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