Unter Zwang zurück
Das unangenehme Prozedere von Abschiebungen in vier Minuten: Das Bundesinnenministerium hat eigens einen Kurzfilm produziert, um Menschen vom Westbalkan in tristem Ton und Bild die deutsche Paragrafenwelt zu erklären. „Menschen, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurde (...), müssen das Land nach den Vorschriften deutscher Gesetze wieder verlassen“, erklärt darin eine monotone Stimme. Wer der Verpflichtung nicht freiwillig nachkomme, werde abgeschoben. Als letztes Mittel drohe Abschiebehaft.
Seit Monaten ermahnt die Bundesregierung die Länder, die für Abschiebungen zuständig sind, sie müssten dies konsequenter tun: Menschen zwangsweise in ihre Heimat zurückschicken. Gemeint sind vor allem Menschen aus Westbalkan-Staaten, die zu Zehntausenden als Asylbewerber ins Land kommen, jedoch fast immer abgewiesen werden. Aber wie funktionieren Abschiebungen genau? Wer keinen Erfolg mit seinem Asylantrag hat, wird zur Ausreise aufgefordert – innerhalb einer bestimmten Frist. Es gibt jene, die dem folgen und das Land leise und fristgerecht verlassen. Ihre Zahl wird nicht festgehalten.
Andere beantragen finanzielle Hilfe für die Rückreise. Dafür gibt es ein internationales Förderprogramm, in das auch Bund und Länder einzahlen. Im laufenden Jahr gaben beide Seiten für diese Hilfen bislang zusammen etwa 4,1 Millionen Euro aus. Von Januar bis Ende Juli verließen rund 15 300 Menschen mit Hilfsgeldern die Republik. Es gibt aber auch jene, die nicht freiwillig gehen. Sie werden oft abgeschoben, also beispielsweise in Polizeibegleitung in ein Flugzeug Richtung Heimat gesetzt. Regelmäßig organisieren die deutschen Behörden auch Charterflüge für größere Gruppen von Menschen, die das Land verlassen müssen. Wer sich dem entzieht, der kann in Abschiebehaft landen. Bundesweit gibt es derzeit aber nur wenige Menschen, die aus diesem Grund hinter Gittern sind.
Wer abgeschoben wird, muss laut Gesetz selbst die Kosten dafür tragen. Das gilt auch für die Unterbringung in Abschiebehaft. So zumindest die Theorie. In der Praxis dürfte es oft ins Leere laufen, wenn der Staat solche Rechnungen ins Ausland verschickt. Gewollt isteher der Abschreckungseffekt: Denn eine spätere Wiedereinreise erlaubt der Staat meist nur dann, wenn die Rechnung beglichen ist. Oft kommt es aber auch gar nicht erst zu einer Abschiebung: etwa weil jemand krank und damit reiseunfähig ist, keine Papiere hat oder vorher untertaucht. Und es gibt die politische Dimension: Manche Landesregierung hält Abschiebungen für unverhältnismäßig.
Der Bund klagt schon seit langem, einige Länder seien zu zögerlich mit Abschiebungen. 2010 wurden im gesamten Jahr bundesweit etwa 7500 Abschiebungen gezählt, 2011 und 2012 waren es kaum mehr. Im vergangenen Jahr lag die Zahl dann bei knapp 10 900. In diesem Jahr wird sie deutlich höher ausfallen - weil die Länder unter dem Druck der Rekord-Flüchtlingszahlen vermehrt abschieben. Das bestätigen auch die bisherigen Zahlen etwa aus Bayern. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es im Freistaat mit 1646 deutlich mehr Abschiebungen als im Gesamtjahr 2014 (1007). Ähnlich sind die Zahlen in den anderen Bundesländern aus.
Die Mahnungen des Bundes an die Länder sind angesichts dieses Anstiegs etwas leiser geworden. Doch eigentlich wünscht man sich noch größere Sprünge bei den Abschiebezahlen. Deshalb ist erst kürzlich ein neues – von Meschenrechtlern viel kritisiertes – Gesetz in Kraft getreten. Das Ausweisungsrecht wurde neu geordnet, ein neuer „Ausreisegewahrsam“ eingeführt, bei dem Menschen kurz vor ihrer Abschiebung bis zu vier Tage festgehalten werden können. Außerdem haben die Behörden mehr Möglichkeiten bekommen, Wiedereinreiseverbote zu verhängen. Auch dies trifft vor allem Menschen vom Westbalkan.
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