TTIP-Enthüllungen: Recht auf Information

AZ-Redakteur Tobias Wolf über das Freihandelsabkommen TTIP
Tobias Wolf |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Enthüllung geheimer TTIP-Dokumente sorgt für Ärger um das Freihandelsabkommen.
Die Enthüllung geheimer TTIP-Dokumente sorgt für Ärger um das Freihandelsabkommen.

Wer miteinander verhandelt, lotet seine Positionen aus, versucht, seine Interessen durchzusetzen. Insofern ist es kein Skandal, dass die USA bei TTIP das Beste für sich herausholen wollen. Der Skandal besteht darin, dass es erst einer Nichtregierungsorganisation und eines Whistleblowers bedarf, damit überhaupt etwas aus den Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten und Europa ans Licht kommt.

Denn: Bei den TTIP-Gesprächen geht es nicht um hochsensible, sicherheitsrelevante Informationen, die etwa Terror-Ermittlungen gefährden würden. Es geht um Verhandlungen zweier souveräner Wirtschaftsmächte, die ihre Handelsbeziehungen vereinheitlichen und vereinfachen wollen. Wozu also diese ganze Geheimhaltung? Das Freihandelsabkommen würde Hunderte Millionen von Arbeitnehmern und Verbrauchern betreffen. Und in einer Demokratie sollten sie das Recht darauf haben zu erfahren, was da genau zwischen Washington und Brüssel austariert wird.

Befürchtungen werden bestätigt

Heimlichtuerei schafft kein Vertrauen. Dass durch ein Leck die Bürger erstmals ungefiltert Einblick in die TTIP-Gespräche erhalten, bestätigt nur die Befürchtungen vieler – und das nicht zu Unrecht. So soll laut den TTIP-Papieren das europäische Vorsorgeprinzip durch das in den USA angewandte Risikoprinzip ersetzt werden. Im Klartext würde das bedeuten: Erst wenn ein Mensch durch genmanipulierte Lebensmittel zu Schaden kommt, kann das Produkt im Nachhinein verboten werden. Nach Einhaltung der bisherigen EU-Standards, so wie es Brüssel und Berlin immer wieder versprechen, sieht das keineswegs aus. Selbiges gilt für private Schiedsgerichte. Vor ihnen können Unternehmen Staaten verklagen, wenn sie etwa einen möglichen Gewinn durch neue Gesetze gefährdet sehen. Bei Strafen muss am Ende der Steuerzahler blechen. Eine private Justiz hat in einem demokratischen Rechtsstaat ebenfalls nicht zu suchen.

Es darf bezweifelt werden, ob die von den TTIP-Befürwortern prognostizierte Schaffung neuer Arbeitsplätze und ein Aufschwung der Wirtschaft dies aufwiegen können.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.