OLG München: Grenzkontrollen sind rechtswidrig – und müssen trotzdem geduldet werden

Politische Willkür? Rechtswidrig? Drei Kläger ziehen gegen die Kontrollen an der Grenze zu Österreich vor Gericht – und haben Erfolg. Darum müssen sie sich trotzdem weiter kontrollieren lassen.
AZ/dpa |
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Drei Männer waren mit ihren Klagen gegen Personenkontrollen an der Grenze erfolgreich. (Illustration)
Drei Männer waren mit ihren Klagen gegen Personenkontrollen an der Grenze erfolgreich. (Illustration) © Daniel Karmann/dpa
München

Das Verwaltungsgericht München hat Kontrollen an den deutschen Grenzen in drei Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt. Wesentlicher Gesichtspunkt sei die Dauer der seit Jahren faktisch unverändert bestehenden Grenzkontrollen gerade an der österreichisch-deutschen Grenze und die Frage der Vereinbarkeit auch mit dem neuen Schengener Grenzkodex, befand das Gericht. Drei Männer hatten gegen die Kontrollen geklagt. Die Begründung der Urteile soll in einigen Wochen zugestellt werden.

Eilantrag gegen Grenzkontrollen abgelehnt

Einen Eilantrag eines regelmäßig nach Innsbruck pendelnden Münchners auf Unterlassung zukünftiger Kontrollen wies das Gericht aber zurück. Der Bürger müsse staatliche Eingriffe zunächst dulden und könne allenfalls im Nachgang deren Rechtswidrigkeit feststellen lassen, erläuterte ein Gerichtssprecher. Ein einstweiliger Rechtsschutz sei nur in Ausnahmefällen möglich, wenn irreparabler, großer Schaden drohe. Nach Angaben des Gerichts kann der Mann aber Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben. 

Kläger beklagen Racial Profiling und Willkür 

Die drei Kläger waren vor Gericht gezogen, nachdem sie im Jahr 2025 kontrolliert worden waren. Einer von ihnen war Werner Schroeder, der in Innsbruck Professor am Institut für Europarecht und Völkerrecht ist. Er hält die Kontrollen für europarechtswidrig. Vor Gericht gezogen ist auch der Nigerianer Abdulhamid A. Er warf der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor und geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein. 

Ein weiterer Kläger ist der österreichische Rechtsanwalt Hubert Niedermayr, der mehrfach im Grenzbereich um Rosenheim kontrolliert wurde und dies als politische Willkür wertet. 

Schon mehrere ähnliche Urteile

Es ist nicht das erste Urteil, das zu den umstrittenen Grenzkontrollen fällt, bislang wurden diese schon mehrfach für unzulässig erklärt. An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Die Kontrollen wurden dreimal verlängert – zuletzt bis Mitte September 2026.

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7 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 04.07.2026 18:59 Uhr / Bewertung:

    Daran sieht man wieder mal, was rauskommt, wenn man das Formulieren von Texten einem Algorithmus überläßt :-)

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  • HanneloreH am 05.07.2026 10:51 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Weil statt viel „Öl“ steht ? Gut dass Sie immer Fehlerfrei Ihren Senf dazugeben

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  • Himbeergselchts am 04.07.2026 09:58 Uhr / Bewertung:

    Abgesehen, dass ich von den Kontrollen wenig halte, frage ich mich was einen Deutschen dazu bewegt seinen Ausweis nicht vorzuzeigen. Oder den Führerschein? Ja, ich versteh schon. Und jeder wie er meint.
    Unsere Jungs und die paar Mädchen und Familien (Jugendamt) gehen über die grüne Grenze nach Deutschland. Ich weiß nicht für wie doof Politik Schleuser und erwachsene Menschen halten, die ihre Tipps von „Vorangegangenen“ erhalten, im Handy-Zeitalter.
    Wir wohnen an einer insgesamt 20 km langen Grenze zu Österreich. Ich kenne zig Möglichkeiten hin und her zu gehen oder zu fahren. Über Land, Straße, Wald oder Wiesen.
    Und mit dem Schiff. Da kontrolliert kein Mensch. Und in der Pampa erst recht nicht.
    Ganz abgesehen von meiner Einstellung dazu: Dobrindt und die Union wollen sich feiern lassen, weil im letzten Jahr nur 222 000 Migranten ins Land kamen.
    Kaschperltheater.

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