Tödliche Schüsse: US-Justiz ermittelt gegen Bundesbeamte

Handelt es sich bei den tödlichen Schüssen auf Alex Pretti durch Bundesbeamte in Minneapolis um einen Verstoß gegen die Bürgerrechte? Die Untersuchung sorgt in den USA für politische Debatten.
dpa |
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Alex Pretti wurde durch Schüsse von Bundesbeamten getötet. (Archivbild)
Alex Pretti wurde durch Schüsse von Bundesbeamten getötet. (Archivbild) © John Locher/AP/dpa
Washington

Das US-Justizministerium hat nach den tödlichen Schüssen von Bundesbeamten auf den US-Bürger Alex Pretti in Minneapolis Ermittlungen eingeleitet. Vize-Justizminister Todd Blanche bestätigte auf einer Pressekonferenz, dass die Bürgerrechtsabteilung des Ministeriums gemeinsam mit der Bundespolizei FBI untersuche, ob Beamte dabei gegen Bürgerrechte verstoßen haben. Verfassungsmäßige Rechte schützen in den USA vor unverhältnismäßiger Gewalt.

Der 37-jährige Pretti war am vergangenen Samstag bei einem Einsatz von Bundesbeamten des Heimatschutzministeriums in Minneapolis tödlich getroffen worden. Medien berichteten nach dem Vorfall, dass Videoaufnahmen den anfänglichen Darstellungen aus dem Heimatschutzministerium widersprechen, wonach Pretti die Beamten mit einer Waffe bedroht habe. Der Tod des Mannes und das Vorgehen der Bundesbehörden im Rahmen der Durchsetzung der Einwanderungspolitik hatten in Minnesota und landesweit Empörung und Proteste ausgelöst.

Entscheidung löst Debatte über Gleichbehandlung aus 

Man schaue sich "alles an, was Aufschluss darüber geben kann, was an diesem Tag sowie in den Tagen und Wochen davor geschehen ist", sagte Blanche bei einer Pressekonferenz. Dazu gehörten Videoaufnahmen, Zeugenaussagen und weitere Beweismittel. Das FBI ermittle, das Heimatschutzministerium arbeite parallel an einer eigenen Untersuchung.

Die Entscheidung hat eine Debatte ausgelöst, warum der Fall Pretti als möglicher Bürgerrechtsverstoß geprüft wird, nicht aber der Tod von Renée Good, die Anfang Januar ebenfalls in Minneapolis von Bundesbeamten erschossen worden war. Blanche betonte, die Bürgerrechtsabteilung untersuche nicht jeden Schusswaffeneinsatz von Sicherheitskräften. Dafür müsse es besondere Umstände oder bislang ungeklärte Tatsachen geben, die eine solche Prüfung rechtfertigten.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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