Todesstrafe für Terroristen: Gesetz in Israel vor Prüfung

Israels neues Gesetz zur Todesstrafe für Terroristen sorgt international für scharfe Kritik. Kann die umstrittene Regelung vor dem höchsten Gericht Bestand haben?
Sara Lemel, dpa |
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Das israelische Parlament hat die Todesstrafe für Terroristen gebilligt.
Das israelische Parlament hat die Todesstrafe für Terroristen gebilligt. © Itay Cohen/AP/dpa
Jerusalem

Ein international heftig kritisiertes Gesetz in Israel über die Einführung der Todesstrafe für Terroristen steht nun vor einer Prüfung durch das höchste Gericht des Landes. Ein juristischer Experte geht davon aus, dieses könnte den kontroversen Vorstoß kippen. 

Das israelische Parlament hatte das Gesetz am Montag mit knapper Mehrheit gebilligt. Es sieht vor, dass bei terroristisch motiviertem Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel die Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängt werden kann. Vor israelischen Militärgerichten in den palästinensischen Gebieten ist die Todesstrafe in solchen Fällen sogar zwingend, sie muss bei Verurteilung binnen 90 Tagen durch Erhängen durch einen Gefängniswärter vollstreckt werden. 

Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Der Vorstoß von der Partei des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir wird auch vom rechtskonservativen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu unterstützt. 

Ben-Gvir: "Wir haben Geschichte geschrieben"

Ben-Gvir und Gleichgesinnte feierten nach Verabschiedung des Gesetzes überschwänglich und schenkten Sekt in Plastikgläsern aus. "Wir haben Geschichte geschrieben", sagte er anschließend in einer Videobotschaft. "Ein Terrorist, der zum Töten geht, soll wissen: Er wird an den Galgen kommen", sagte der Polizeiminister. "Und ich sage den Vertretern der Europäischen Union, die Druck ausgeübt und Israel bedroht haben: Wir haben keine Angst, wir geben nicht nach. In unserem Land, mit unserer Souveränität, werden wir unsere Bürger schützen."

Heftige internationale Kritik 

International gab es scharfe Kritik an dem Gesetz. Auch die Bundesregierung sieht die Verabschiedung mit "großer Sorge". Die Ablehnung der Todesstrafe sei ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik, teilte Regierungssprecher Stefan Kornelius in Berlin mit. Die Bundesregierung sei zusätzlich besorgt, dass ein solches Gesetz "wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde", fügte Kornelius hinzu. "Deshalb bedauert sie die Entscheidung der Knesset und kann sie nicht gutheißen."

Die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Petra Bayr, teilte mit, die Abstimmung gefährde Israels Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung der Menschenrechtsorganisation "ernsthaft". Die Mitglieder würden voraussichtlich am 22. April bei ihrer Debatte über die Abschaffung der Todesstrafe auch über das neue Gesetz sprechen, kündigte Bayr an. Israel entferne sich von den Werten des Europarates, der sich entschieden gegen die Todesstrafe ausspreche.

Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien hatten bereits vor der Abstimmung "tiefe Besorgnis" über den Gesetzentwurf geäußert und die Todesstrafe als unmenschlich, erniedrigend und wirkungslos bezeichnet. Ihre Aufforderung, die Pläne aufzugeben, blieb jedoch erfolglos.

Amnesty: Gesetz festigt "System der Apartheid"

Amnesty International forderte die sofortige Aufhebung des Gesetzes und rief die internationale Gemeinschaft zu "maximalem Druck" auf Israel auf. Wenn sie gegen Palästinenser in den besetzten Gebieten verhängt würden, könnten Todesurteile auch Kriegsverbrechen gleichkommen, erklärte Amnesty-Regionaldirektorin Erika Guevara-Rosas.

Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft und nur in Ausnahmefälle, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten, beibehalten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war die letzte Vollstreckung.

Amnesty sprach von einer "Zurschaustellung von Grausamkeit, Diskriminierung und absoluter Missachtung der Menschenrechte" und warf Israel vor, ein "System der Apartheid gegen Palästinenser" zu festigen.

Experte: Höchstes Gericht könnte Gesetz kippen

Aus dem Zwang zur Verhängung der Todesstrafe ergibt sich nach Ansicht von Experte Amir Fuchs vom israelischen Demokratie-Institut ein juristisches Problem. "So etwas gibt es in keiner demokratischen Rechtsordnung: Eine Todesstrafe, die zwingend ist", sagte Fuchs dem israelischen TV-Sender N12. "Es muss immer einen Ermessensspielraum für das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bei der Strafbeantragung geben", sagte er. 

Das neue Gesetz gehöre daher für ihn zu "den Dingen, die Gerichte in der Regel aufheben". Selbst in demokratischen Staaten mit Todesstrafe, wie den USA, gebe es keine Todesstrafe als Zwang.

Das neue Gesetz richte sich ausschließlich gegen Terroristen, die Juden angreifen, erklärte Fuchs weiter. Seinen Worten zufolge würde diese Bestimmung einer gerichtlichen Überprüfung wegen Diskriminierung nicht standhalten. Eine Klage des israelischen Bürgerrechtsverbands liegt bereits beim höchsten Gericht.

Vertreter der Opposition hatten den Mitgliedern von Netanjahus rechtsreligiöser Regierung vorgeworfen, sie schadeten mit dem Gesetz wissentlich und ohne Not dem internationalen Ansehen Israels - obwohl es auch ihnen klar sei, dass das höchste Gericht es mit hoher Wahrscheinlichkeit kippen werde.

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