Supreme Court wird über US-Geburtsrecht verhandeln

Per Dekret versucht Trump, das US-Geburtsrecht zu beschneiden. Aber darf er das? Bislang haben ihn Gerichte abgehalten - nun soll das Oberste Gericht entscheiden.
dpa |
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Das juristische Tauziehen um das umstrittene Dekret zum Geburtsrecht landet erneut vor dem Supreme Court landen. (Archivbild)
Das juristische Tauziehen um das umstrittene Dekret zum Geburtsrecht landet erneut vor dem Supreme Court landen. (Archivbild) © Jacquelyn Martin/AP/dpa
Washington

Der Supreme Court wird sich mit der Rechtmäßigkeit eines umstrittenen Dekrets von US-Präsident Donald Trump befassen, das bestimmten Neugeborenen die Staatsbürgerschaft verweigern soll. Der Oberste Gerichtshof der USA gab einem Antrag der Regierung statt, die die Richterinnen und Richter darum gebeten hatte, sich des Falls anzunehmen. 

Trump erhofft sich davon grünes Licht für die Umsetzung seines Dekrets, das bislang in unterer Instanz blockiert wurde. 

In den USA gilt nach dem 14. Verfassungszusatz das Geburtsortsprinzip: Alle Menschen, die auf US-Boden geboren werden und der amerikanischen Gerichtsbarkeit unterstehen, sind automatisch Staatsbürger – unabhängig vom Aufenthaltsstatus ihrer Eltern. 

Trump hat dieses Prinzip bereits unmittelbar nach seiner Rückkehr ins Weiße Haus infrage gestellt: Er unterzeichnete ein Dekret, das Kindern die Staatsbürgerschaft verweigern soll, deren Mütter bei der Geburt keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus hatten oder sich nur vorübergehend legal in den USA aufhielten - etwa Touristinnen oder Studentinnen. Voraussetzung ist auch, dass der Vater weder US-Bürger ist noch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis hat.

Geburtsrecht nicht zum ersten Mal Thema vor dem Supreme Court

Der Vorstoß stieß in den USA auf viel Widerstand und beschäftigte verschiedene Gerichte. Im juristischen Tauziehen darum hatte Trump im Sommer bereits einen Erfolg vor dem Supreme Court erzielt. Das Oberste Gericht entschied damals, die Anordnungen von Bundesrichtern teilweise auszusetzen, die sein Dekret vorläufig in den gesamten USA gestoppt hatten.

Solche landesweiten Stopps überschritten wahrscheinlich die Befugnisse der unteren Instanzen, hieß es. Anders als jetzt stand damals also nicht die Verfassungsmäßigkeit des Dekrets an sich im Fokus. 

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts im Juni war in unterer Instanz erneut ein Stopp für das umstrittene Dekret angeordnet worden - mittels eines anderen rechtlichen Hebels. Nun dringt die US-Regierung auf eine finale Entscheidung in der Sache.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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