Steuersünder-Veröffentlichung "Eingriff in Bürgerrechte"?

Die Schweiz erntet für die Veröffentlichung der Namen potentieller Steuersünder im Internet harsche Kritik von der deutschen Politik. "Das geht einen Schritt zu weit".
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Für Sven Giegold (Mitglied der Grünen Fraktion im Europaparlament) ist das Vorgehen der Schweiz inakzeptabel.
dpa Für Sven Giegold (Mitglied der Grünen Fraktion im Europaparlament) ist das Vorgehen der Schweiz inakzeptabel.

Berlin – Der Grünen-Politiker Sven Giegold sieht in der Veröffentlichung der Namen verdächtiger Bankkunden durch die Schweizer Steuerbehörden einen Verstoß gegen Bürgerrechte. "Das geht einen Schritt zu weit", sagte der Europa-Abgeordnete der "Berliner Zeitung" (Dienstag). Schließlich seien die Betroffenen nicht verurteilt, betonte Giegold. "Die Schweiz sollte die ausländischen Behörden korrekt und vollständig informieren, statt auf diese Weise in die Bürgerrechte einzugreifen."

Lesen Sie hier: Schweiz nennt Steuersünder - ein Münchner dabei

Steuergeheimnis oder nicht?

Die Schweizer Steuerverwaltung veröffentlicht die Namen verdächtiger ausländischer Bankkunden im Internet. Nach einem Bericht der Schweizer "Sonntagszeitung" wird die Behörde von Amtshilfegesuchen der Steuerfahnder in diesen Ländern überhäuft. Man wolle die Betroffenen neuerdings auf diesem Wege darüber in Kenntnis setzen.

Die Finanzminister von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen betonten am Montag, eine Nennung einzelner Steuerpflichtiger sei nicht mit dem Steuergeheimnis zu vereinbaren. Anders als in der Schweiz sollen in Deutschland die Namen von möglichen Steuersündern geheim bleiben.

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