Staatsanwältin: Breivik war nie Teil eines "Netzwerkes"

Die politischen Erklärungen des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik sind laut Einschätzung der Staatsanwaltschaft Auswüchse seiner eigenen Fantasie.
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Die politischen Erklärungen des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik sind laut Einschätzung der Staatsanwaltschaft Auswüchse seiner eigenen Fantasie.

Oslo - Beim Prozess gegen den norwegischen Massenmörder Anders Behring Breivik stuft die Staatsanwaltschaft dessen politische Erklärungen als Fantasiegebilde ein.

Im Schlussplädoyer im Prozess wegen der Ermordung von 77 Menschen sagte Anklägerin Inga Bejer Engh am Donnerstag vor dem Osloer Gericht, Breiviks behauptete Zugehörigkeit zu einem "Orden der Tempelritter" als politischem Netzwerk sei frei erfunden. In Wirklichkeit sei er von "Gewalt- und Mordphantasien" angetrieben gewesen.

Nach Meinung von Prozessbeobachtern zeichnet sich damit ab, dass Engh und ihre Kollege Svein Holden zum Abschluss ihres Plädoyers am Nachmittag dafür plädieren wollen, Breivik als unzurechnungsfähig zwangsweise in eine geschlossene Psychiatrie einzuweisen. Breiviks Erklärungen zu seinem angeblichen politischen Hintergrund hätten das "für ihn tragische Bild eines jungen Mannes ergeben, der sich als Teil eines nicht existierenden Netzwerkes sieht".

Zu Beginn des Schlussplädoyers sagte die Anklägerin, der eigentliche Mittelpunkt des zehnwöchigen Verfahrens seien die Überlebenden und Hinterbliebenen des Massakers gewesen. Sie hätten mit ihren Aussagen für einen "angemessenen und würdigen Verlauf" gesorgt.

Der 33 Jahre alte Islamhasser hatte am 22. Juli 2011 in Oslo acht Menschen mit einer Autobombe getötet. Danach starben 69 Teilnehmer eines sozialdemokratischen Jugendlagers bei dem von Breivik mit zwei Schusswaffen begangenen Massaker auf der Insel Utøya.

Nach dem Plädoyer der Verteidiger und einem Schlusswort von direkt berührten Überlebenden sowie Opfer-Angehörigen bekommt Breivik die Gelegenheit zu einem Schlusswort. Er hat dafür eine Stunde Redezeit verlangt. Das Urteil soll entweder am 20. Juli oder am 24. August verkündet werden.

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