Sogar Bayern verschmähen die Herdprämie

 Die CSU setzte das Betreungsgeld gegen viele Widerstände durch. Doch es wurde ein Flop
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Die Mutter am Herd, das Baby auf dem Arm: Nur webnige Eltern betreuen ihre Kinder zu Hause
dpa Die Mutter am Herd, das Baby auf dem Arm: Nur webnige Eltern betreuen ihre Kinder zu Hause

Mit aller Gewalt hatte die CSU im vergangenen Jahr durchgesetzt, dass es für Eltern, die ihr Kind nicht in eine Kita geben, ein Betreuungsgeld gibt. Doch die Nachfrage ist eher mäßig.

Wiesbaden Das als „Herdprämie“ kritisierte Betreuungsgeld für Eltern mit Kleinkindern ist nur schleppend angelaufen. In den ersten fünf Monaten wurde die Leistung für 64 877 Kinder ausgezahlt, so das Statistische Bundesamt. Die Zahl umfasst bewilligte und ausgezahlte Leistungen bis 31. Dezember. Die ersten Anträge hatten am 1. August gestellt werden können.  Das Betreuungsgeld war nach langem politischen Streit 2013 eingeführt worden. Eltern, die für ihre Kleinkinder weder einen Kita-Platz noch eine geförderte Tagesmutter in Anspruch nehmen, können 22 Monate lang pro Kind 100 Euro monatlich bekommen.

Die jetzt veröffentlichten Zahlen umfassen bewilligte und ausgezahlte Leistungen bis 31. Dezember. Die meisten Bezieher gab es in Bayern (15 588), danach folgten Baden-Württemberg (14 622) und Nordrhein-Westfalen (13 242). In den gesamten neuen Ländern einschließlich Berlin bezogen lediglich 4653 Eltern Betreuungsgeld.

Das Betreuungsgeld von derzeit 100 Euro monatlich erhalten Eltern von Kindern, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Gezahlt wird grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an für 22 Lebensmonate. Wenn Eltern
die ihnen maximal zustehenden 14 Elterngeldmonate schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes verbraucht haben, weil sie die Elternzeit ganz oder teilweise gleichzeitig in Anspruch genommen haben (Parallelbezug), kann das Betreuungsgeld ausnahmsweise auch schon vor dem 15. Lebensmonat bezogen werden

 Im Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2013 wurde das Betreuungsgeld hauptsächlich von Müttern bezogen (rund 95 %), obwohl es bei Elternpaaren nicht darauf ankommt, wer Antragsteller ist. Im Ländervergleich fällt die Geschlechterverteilung unterschiedlich aus: Während in Bremen fast 9 % der Beziehenden männlich waren, betrug der Anteil in Mecklenburg-Vorpommern nur knapp 2 %.

 

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