Sektenführer San Myung Mun mit 92 gestorben

Der koreanische Sektenführer San Myung Mun ist tot. Das berichtete die von Mun gegründete "Washington Times" am Sonntag.
dpa |
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Washington/Seoul - Der selbst ernannte Messias und Gründer der Vereinigungskirche, die vielen als "Mun-Sekte" bekannt ist, erlag nach Berichten von südkoreanischen Kirchenführern den Folgen einer Lungenentzündung. Er wurde 92 Jahre alt.

Mun sei um 2.00 Uhr morgens (Ortszeit) im Kreise seiner Familie, Freunde und Anhänger in seiner Heimat Südkorea gestorben, so das Blatt. Am vergangenen Dienstag war er dort auf eine Intensivstation verlegt worden. Sein Zustand sei kritisch gewesen.

Zu seinen Lebzeiten war San Myung Mun genauso stark umstritten wie er von seinen Anhängern bewundert wurde. Von diesen ließ er sich als "Wahrer Vater" huldigen - seine Familie als die "Wahre Familie".

Für seine Kritiker war er ein Verführer, der es über seine religiösen Aktivitäten hinaus dank eines ausgeprägten Geschäftssinns und einer ergebenen Gefolgschaft zum Milliardär gebracht hatte. Furore machte er mit seinen spektakulären Massenhochzeiten. Bei den sogenannten Blessings (Segnungen) erteilte er in Stadien und per Satellit Tausenden Paaren rund um den Globus seinen Segen.

Mun war ein erklärter Gegner des Kommunismus und Unterstützer der Republikaner in den USA, wo er sich lange aufhielt. Er und andere Mitglieder der Vereinigungskirche hatten die "Washington Times" 1982 als konservative Alternative zur "Washington Post" gegründet.

"Worte können meine Gefühle nicht ausdrücken", so der Präsident der Zeitung, Thomas McDevitt. "Er (Mun) glaubte an die Notwendigkeit einer kräftigen, freien Presse, um akkurate Information und moralische Werte an die Menschen in einer freien Welt zu vermitteln."

In der Bundesrepublik gab es von 1995 bis 2006 ein Einreiseverbot des deutschen Bundesinnenministeriums für Mun und seine Frau. Die Vereinigungsbewegung gehöre zu den Jugendsekten und Psychogruppen, deren Aktivitäten junge Menschen gefährden könnten, so die Begründung. Das Verfassungsgericht kippte diese Entscheidung im November 2006.

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