Sabotagefälle in Deutschland: Ermittlungen und Urteile

Stromnetz, Bahnstrecken, Militäranlagen: Deutsche Ermittler beschäftigen sich mit Sabotageverdacht an ganz unterschiedlichen Zielen. Welche Fälle inzwischen vor Gericht gelandet sind.
dpa |
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Immer wieder sorgen Sabotageaktionen für Schlagzeilen.
Immer wieder sorgen Sabotageaktionen für Schlagzeilen. © Jan-Philipp Strobel/dpa
Berlin

Zwei türkische Staatsangehörige sind am Dienstag in Nürtingen wegen des Verdachts auf einen Brandanschlag auf eine Bodenstation des Satellitennetzes Starlink in Polen festgenommen worden. Die Regierung in Warschau vermutet russische Geheimdienste als Auftraggeber. Starlink ist für die Kommunikation der ukrainischen Streitkräfte wichtig. Die Festnahme lenkt den Blick auch auf ähnliche Fälle in Deutschland:

Mit Raketen zum Kurzschluss: Angriffe auf Stromnetz

Nach einer Serie von Sabotage-Angriffen auf das Stromnetz in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen nimmt die Polizei am 8. September 2026 bei Weisweiler nahe Aachen (Nordrhein-Westfalen) einen 48-Jährigen fest. Der Mann hatte mit selbstgebauten Raketen teils erfolgreich Drähte über Hochspannungsleitungen geschossen und so Kurzschlüsse ausgelöst. Die Bundesanwaltschaft übernimmt wegen des Verdachts verfassungsfeindlicher Sabotage die Ermittlungen. Der Verdächtige kommt in Untersuchungshaft.

Sabotageversuch an Marineschiffen: Verfahren eingestellt

Zwei Werftarbeiter werden im Februar 2026 in Hamburg und in Griechenland wegen Sabotageverdachts an Korvetten für die Deutsche Marine, die auf der Hamburger Werft Blohm+Voss lagen, festgenommen. Sie werden zunächst verdächtigt, etwa Strahlkies in einen Motorblock eingebracht, Wasserleitungen zerstochen, Tankdeckel entfernt und Sicherungsschalter deaktiviert zu haben. Die Verfahren werden im August 2026 mangels eindeutiger Beweise eingestellt. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft sei nicht festzustellen, "wer von den beiden Beschuldigten die mutmaßliche Tathandlung vorgenommen" habe.

Bauschaum in Fahrzeugen - mutmaßlicher Auftrag Russlands

Im Dezember 2024 werden mutmaßlich im Auftrag aus Russland in mehreren Bundesländern Hunderte Autos mit Bauschaum beschädigt. Schaden: mehr als 13.000 Euro. Am 5. Oktober 2026 werden drei junge Menschen vom Amtsgericht Ulm (Baden-Württemberg) wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung verurteilt. Sie sollen 100 Euro je beschädigtem Auto erhalten haben. Die Identität möglicher Hintermänner bleibt ungeklärt.

Anklage im Zusammenhang mit Nord-Stream-Explosionen

Im Zusammenhang mit Explosionen an den Nord-Stream-Pipelines im September 2022 wird im Juli 2026 Anklage gegen einen mutmaßlichen Drahtzieher aus der Ukraine erhoben. Er wird eines Kriegsverbrechens beschuldigt, nämlich des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung durch einen Angriff gegen zivile Objekte. Der Prozess beginnt heute (14. Oktober) vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Im August 2026 wird ein zweiter Verdächtiger in Kroatien festgenommen.

Haftstrafe wegen geheimdienstlicher Tätigkeit für Russland

Das Oberlandesgericht München verurteilt im Oktober 2025 drei Männer wegen geheimdienstlicher Tätigkeit für Russland. Sie sollen Sabotage gegen die militärische Unterstützung der Ukraine geplant und unter anderem Einrichtungen der US-Streitkräfte in Deutschland ausgespäht haben. Der mutmaßliche Kopf des Trios erhält wegen der Planung von Sabotageakten sowie seiner Zeit als Paramilitär in der Ostukraine eine Haftstrafe von sechs Jahren. Die Mitangeklagten bekommen Bewährungsstrafen. Die Verurteilten legen Revision ein.

Sabotageakt auf die ICE-Strecke Frankfurt-Köln

Im März 2020 wird nach einem Sabotageakt auf die ICE-Strecke Frankfurt–Köln ein damals 51-jähriger Deutscher bei Köln festgenommen, nachdem ein Bekennerschreiben unter anderem an Bundeskanzlerin Merkel auf seine Spur geführt hatte. Er hatte bei Niedernhausen (Hessen) mehr als 250 Schrauben gelöst. Das Landgericht Wiesbaden verurteilt ihn im März 2021 zu neun Jahren und zehn Monaten Haft. Nach Überzeugung des Gerichts trieb ihn übersteigerte Geltungssucht zu der Tat.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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