Rumänen protestieren weiter

Ein Rücktritt und Minusgrade halten die Proteste der Regierungsgegner in Rumänien nicht auf.
Bukarest - Die Proteste der Regierungsgegner in Rumänien halten auch ein Rücktritt und Minusgrade nicht auf. Erneut gingen am Donnerstagabend tausende Menschen in Bukarest und auch in den siebenbürgischen Städten Sibiu (Hermannstadt) und Cluj (Klausenburg/Kolozsvar) auf die Straße.
Sie protestierten den zehnten Tag in Folge gegen die sozialliberale Regierung von Ministerpräsident Sorin Grindeanu, die ihrer Ansicht nach den Kampf gegen Korruption bremsen will.
Justizminister Florin Iordache war zuvor zurückgetreten, doch dies besänftigte den Zorn der Regierunsgegner nicht. Iordache war mitverantwortlich für die umstrittene Eilverordnung, die die Strafverfolgung von Amtsmissbrauch erschwert. Diese Verordnung, die eine Strafverfolgung von Amtsmissbrauch erschweren würde, hatte die Serie von Protesten gegen die Regierung ausgelöst. Die Regierung nahm die Regelung in dieser Woche unter dem Eindruck der Proteste zurück.
Iordache legte am Donnerstag sein Amt auf Druck von Ministerpräsident Grindeanu nieder, der ihm Versagen in der öffentlichen Kommunikation über diese Verordnung vorgeworfen hatte.
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Obwohl die Regierung die umstrittene Verordnung zurückgenommen hat, werden neue Befürchtungen laut, dass die Regelung erst Recht in Kraft treten könnte. Denn die Verordnung (Nr. 13) liegt dem Parlament zur Abstimmung vor, ebenso wie eine zweite Verordnung (Nr. 14), die die Aufhebung der ersten verfügt. Das gebe dem Parlament die Möglichkeit, Verordnung Nummer 13 zu billigen und Nummer 14 abzulehnen, argwöhnt die Opposition.
Die nun rechtlich schwebende Verordnung Nummer 13 sieht vor, dass Amtsmissbrauch nur noch dann strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn die Schadenssumme mindestens 200 000 Lei (fast 45 000 Euro) beträgt. Sie würde den Vorsitzenden der regierenden Sozialdemokraten (PSD), Liviu Dragnea, begünstigen, der wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch mit einem Schaden von 100 000 Lei vor Gericht steht.
Falls diese Regelung in Form einer Verordnung oder eines Gesetzes auch nur für einen Tag in Kraft tritt, kann der Angeklagte davon profitieren, meint die Generalstaatsanwaltschaft. Denn Prinzip des Strafrechts sei es, dass immer die für den Angeklagten günstigere Variante eines Gesetzes angewendet wird.