Regierung kennt Zahl einsatzfähiger Zivilschutz-Helfer nicht

Bei Hochwasser, Stromausfällen oder der Evakuierung von Stadtteilen müssen sie bereit sein. Ein Problem: Unklar ist, wieviele Helfer eingeplant sind, aber eine Doppelfunktion haben.
dpa |
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Ehrenamtliche spielen bei allen Hilfsorganisationen eine tragende Rolle. (Archivfoto)
Ehrenamtliche spielen bei allen Hilfsorganisationen eine tragende Rolle. (Archivfoto) © Friso Gentsch/dpa
Berlin

Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keinen Überblick über die Zahl der einsatzfähigen Helfer, die im Falle eines Angriffs für Zivilschutzaufgaben tatsächlich bereitstünden. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Jan Köstering (Linke) hervorgeht, weiß bei den Behörden niemand, wie viele Soldaten und Polizeibeamte unter den Zehntausenden von Ehrenamtlichen sind, die sich bei anerkannten Hilfsorganisationen wie etwa dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) oder dem THW engagieren. 

Relevant ist dies, weil Angehörige dieser Berufsgruppen im Spannungs- oder Verteidigungsfall andere Aufgaben zu erledigen hätten. Sie stünden damit für die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser, Notstrom oder Behelfsunterkünften womöglich gar nicht zur Verfügung.

Köstering hatte vom Innenministerium konkret wissen wollen, wie viele ausgebildete und einsatzfähige Helferinnen und Helfer über THW, DRK, Johanniter, Malteser, DLRG und den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) abrufbar sind, jedoch zeitgleich in Strukturen des Bundes im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung als Soldaten, Beamte im Dienst des Bundes beziehungsweise nachgeordneter Behörden eingesetzt werden. 

Doppelmitgliedschaften werden nicht erfasst

In der Antwort des Ministeriums, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es: "Sowohl die Bundeswehr als auch die übrigen Organe des Bundes und die genannten Hilfsorganisationen, wie die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) erfassen derzeit mangels rechtlicher Grundlage keine Doppelmitgliedschaften in anderen Behörden und Organisationen - weder hinsichtlich eines zusätzlichen Ehrenamtes noch einer hauptamtlichen Tätigkeit." 

Aus einer Doppelmitgliedschaft an sich könne zudem keine Aussage dazu abgeleitet werden, inwiefern diese in einem Katastrophenfall unvorhersehbaren Ausmaßes zu einer realen Einschränkung der Verfügbarkeit führen würde. 

Das Ministerium teilte dem Abgeordneten außerdem mit, es gebe keine Datenerfassung darüber, wie viele Helferinnen und Helfer von anerkannten Hilfsorganisationen gleichzeitig in anderen Bereichen als Beamte bei Feuerwehr, Polizei oder der Bundeswehr tätig seien. 

Gesamtstaatliche Verteidigung ein wichtiges Thema

Die Länder sind in Deutschland für den Katastrophenschutz zuständig. Dazu zählen etwa Szenarien wie Großbrände, kriminelle Cyberattacken oder Naturkatastrophen. Der Bund trägt die Verantwortung für den Zivilschutz, also den Schutz der Bevölkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Köstering hatte zuvor schon Reformen mit Blick auf den Katastrophenschutz gefordert: "Die Waldbrände zeigen uns einmal mehr, dass freiwillige Feuerwehren und die Menschen vor Ort an ihre Belastungsgrenzen kommen. Das seit Jahrzehnten etablierte Hick-Hack zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss endlich überwunden werden."

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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