Regierung Guatemalas ohne Präsidentschaftskandidaten

Das Verfassungsgericht von Guatemala hat die Präsidentschaftskandidatur der früheren First Lady Sandra Torres untersagt.
dpa |
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Das Verfassungsgericht von Guatemala hat die Präsidentschaftskandidatur der früheren First Lady Sandra Torres untersagt. Damit wurde zum ersten Mal in der Geschichte des Landes eine regierende Koalition von einer Präsidentenwahl ausgeschlossen.

Guatemala-Stadt - Laut der Verfassung des mittelamerikanischen Landes dürfen sich Familienangehörige eines amtierenden Präsidenten nicht um dessen Nachfolge bewerben. Um seiner Frau dennoch den Weg ins Präsidentenamt zu öffnen, hatte sich Präsident Álvaro Colom im April dieses Jahres von Torres scheiden lassen.

Obwohl dies auf erhebliche Kritik im Land stieß, setzte die sozialdemokratische Partei UNE (Nationale Einheit der Hoffnung), mit der Colom 2007 an die Macht gelangt war, auf Torres, die zuletzt bei Umfragen hinter dem konservativen Ex-General Otto Perez auf dem zweiten Platz gelegen hatte. Die Fristen für die Einschreibung eines weiteren Kandidaten für die Wahl am 11. September sind abgelaufen.

Colom rief seine Anhänger am Dienstag, als der unanfechtbare Spruch des Gerichtes öffentlich geworden war, zur Ruhe auf. "Als Präsident rufe ich dazu auf, die Entscheidungen der Gerichte zu respektieren", sagte Colom. Guatemala brauche einen stabilen Wahlprozess zur Stärkung der Demokratie.

Zu der Wahl am 11. September sind ohne Torres 10 Kandidaten zugelassen. Rund sieben Millionen Bürger sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben, um neben dem Präsidenten und dessen Stellvertreter auch ein neues Parlament zu wählen. Außerdem werden 333 Bürgermeister gewählt.

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