Rechnungshof: EU nicht genug gegen Cyberangriffe gewappnet

Eine Attacke legt 2025 IT-Systeme an Flughäfen in Berlin, Dublin sowie Brüssel lahm und zeigt die Verwundbarkeit bei Cyberangriffen. Unabhängige Prüfer kritisieren Lücken in der Verteidigung der EU.
dpa |
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Im September 2025 legte ein Cyberangriff einen IT-Dienstleister lahm und sorgte damit für erhebliche Einschränkungen an mehreren europäischen Flughäfen. Auch am BER kam es zu Verzögerungen. (Archivbild)
Im September 2025 legte ein Cyberangriff einen IT-Dienstleister lahm und sorgte damit für erhebliche Einschränkungen an mehreren europäischen Flughäfen. Auch am BER kam es zu Verzögerungen. (Archivbild) © Michael Ukas/dpa
Luxemburg

Die EU ist nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofs nicht genug auf die Aufdeckung und Abwehr großer Cyberangriffe vorbereitet. Staaten und Institutionen der EU müssten stärker zusammenarbeiten, um Informationen besser auszutauschen und Überschneidungen zu vermeiden, stellen die unabhängigen Prüfer des Rechnungshofs in ihrem Bericht fest.

Unzureichender Informationsaustausch sei dabei die größte Schwachstelle: Dass Informationen nicht weitergegeben werden, bedeute, dass Mitgliedstaaten nicht von dem Wissen und den Erfahrungen anderer profitieren könnten, kritisierte George-Marius Hyzler, Prüfer beim Europäischen Rechnungshof bei einer Pressekonferenz. 

Cyberattacke am BER: Deutschland aktivierte EU-Experten nicht 

Wie folgenreich IT-Attacken für Bürger in der EU sein können, zeigte sich vor etwa einem Jahr. Im September 2025 legte ein umfangreicher Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister die Passagierabfertigung an mehreren europäischen Flughäfen lahm. 

Die Airlines behalfen sich wegen der Attacke damit, etwa das Einchecken der Passagiere zum Teil per Hand oder mit externer Technik zu erledigen. Von den Problemen waren auch Flughäfen in London, Brüssel und Dublin betroffen. 

Trotz der erheblichen Auswirkungen des Vorfalls hätten die betroffenen Mitgliedsländer, also Deutschland, Belgien und Irland, den Vorfall weder der EU-Cybersicherheitsagentur Enisa noch den anderen Mitgliedsländern entsprechend gemeldet, kritisiert der Bericht. Dadurch seien Potenziale bei der gemeinsam koordinierten Abwehr des Angriffs ungenutzt geblieben. 

Nationale Sicherheitsinteressen bremsen Informationsaustausch

Rechtsvorschriften, etwa zur nationalen Sicherheit aus den Mitgliedstaaten, hindern dem Bericht zufolge den Informationsfluss. Ist ein Land der Auffassung, dass Informationen zu Cyberangriffen auf kritische Einrichtungen als Verschlusssache einzustufen sind oder die Meldung eines Vorfalls der nationalen Sicherheit schaden würde, so müssen die Mitgliedstaaten diese Informationen nicht weitergeben. 

Cyberabwehr bleibt vor allem Aufgabe der Mitgliedstaaten

Die Verantwortung für die Bekämpfung von Cyberangriffen liegt bei den Mitgliedstaaten. Kommt es jedoch zu Störungen, die mehrere Länder oder die reibungslose Funktion des Binnenmarktes beeinträchtigen, so können EU-Behörden eingreifen und die Länder unterstützen. Der Europäische Rechnungshof prüft die Ausgaben der EU und kontrolliert, ob die Gelder effektiv verwendet werden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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