Raucher-Schockbilder: Ab morgen wird's gruselig

Ab Freitag kleben auf Zigarettenschachteln Schockfotos. Was in Zukunft noch alles auf Raucher zukommen soll.
von  André Stahl
So werden die neu-bedruckten Zigarettenschachteln aussehen.
So werden die neu-bedruckten Zigarettenschachteln aussehen. © dpa

Es wird kein schöner Anblick sein: Zigaretten- und Tabakschachteln müssen ab Freitag mit Schockbildern und Warnhinweisen versehen werden. Sowohl auf der Vorder- als auch Rückseite. So schreibt es die EU-Tabakrichtlinie vor. Die Politik hofft, so die Lust am Rauchen weiter einzudämmen.

Worum geht es bei der EU-Tabakrichtlinie? Sie ist schon am 19. Mai 2014 in Kraft getreten. Sie sieht zum Schutz vor den Gefahren des Tabakkonsums schärfere Regeln für Herstellung, Präsentation und Verkauf von Tabakwaren vor. Bis Freitag muss sie in nationales Recht umgesetzt werden.

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Wie sollen Packungen künftig gestaltet sein? Die in anderen Ländern bereits üblichen Fotos – etwa ein verfaulter Fuß, Zahnstummel oder eine schwarze Raucherlunge – sollen vor allem junge Menschen vom Rauchen abhalten. Diese Bilder und Warnhinweise wie „Rauchen ist tödlich“ müssen zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Packungen einnehmen.

Solche Warnhinweise gibt es bereits heute, sie sind aber kleiner. Verpackungen, die bis heute nach alten Regeln produziert werden, können ein Jahr lang „abverkauft“ werden. Für Zigarren- und Cigarillo-Schachteln gelten Ausnahmen. Bis die neuen Packungen also in Läden und Automaten auftauchen, wird es noch dauern.

Aus für Menthol-Zigaretten

Sind die großen Gruselbilder die einzige Änderung? Nein. Menthol-Produkte sollen ab 20. Mai 2020 komplett verboten werden. Aromen, die den Tabakgeschmack überdecken, sollen vom Markt verschwinden. Es geht auch um „technische Merkmale“, mit denen sich Geruch, Geschmack oder Stärke ändern lassen. Oder um Filter, Papier oder Kapseln, die Tabak oder Nikotin enthalten.

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Was kommt zusätzlich auf die Hersteller zu? Kleine Verpackungsgrößen sind für bestimmte Tabakwaren verboten, ebenso andere verkaufsfördernde und irreführende Elemente auf Verpackungen. Die Packung muss nach bestimmten Kriterien gestaltet sein und mindestens zwanzig Zigaretten enthalten.

Werden jetzt auch E-Zigaretten reguliert? Ja. Für nikotinhaltige E-Zigaretten und Nachfüllbehälter gibt es Sicherheits- und Qualitätsanforderungen.

Wird es weitere Einschränkungen geben? Ja, die Werbeauflagen werden verschärft. Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino soll von 2020 an verboten werden. Das Tabakwerbeverbot soll auch E-Zigaretten einschließen und sich auf Außenflächen wie Plakatwände erstrecken.

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