Prozess gegen Klette - Was fordert die Staatsanwaltschaft?

Schüsse, Millionenbeute und Tränen vor Gericht: Nach mehr als einem Jahr könnte der Prozess um Ex-RAF-Mitglied Daniela Klette bald enden. Nun hat die Staatsanwaltschaft das letzte Wort.
von  Mirjam Uhrich, dpa
Der Prozess gegen Klette vor dem Landgericht Verden dürfte bald enden. (Archivbild)
Der Prozess gegen Klette vor dem Landgericht Verden dürfte bald enden. (Archivbild) © Sina Schuldt/dpa

Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette werden mit Spannung die Plädoyers erwartet. Die Staatsanwaltschaft soll am Vormittag (10 Uhr) mit ihrem Schlussvortrag beginnen, wie das Landgericht Verden ankündigte. Voraussetzung ist, dass keine Beweisanträge gestellt werden.

Warum Daniela Klette vor Gericht steht

Die Vorwürfe gegen Klette wiegen schwer: Sie steht unter anderem wegen versuchten Mordes, Raubs und Verstößen gegen Waffengesetze vor Gericht. Beamte hatten die Anklagte im Februar 2024 in Berlin festgenommen. Von ihren mutmaßlichen Komplizen - den ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub - fehlt weiter jede Spur.

Das Landgericht Verden beschäftigt sich nur mit den Überfällen. Laut Anklage soll das Trio von 1999 bis 2016 Geldtransporter und Kassenbüros in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben.

Klette soll die Überfälle geplant, Menschen mit Waffen bedroht und das Fluchtauto gefahren haben. Die Ermittler gehen von rund 2,7 Millionen Euro Beute aus. Mit dem Geld soll die Angeklagte ihr Leben im Untergrund finanziert haben. Ein weiteres Verfahren soll Klettes Rolle während ihrer Zeit bei der linksterroristischen Vereinigung klären.

Herausforderndes Verfahren

Seit mehr als einem Jahr versucht das Gericht, die Taten zu rekonstruieren. Doch das ist gar nicht so einfach: Die Angeklagte selbst kritisiert den Kapitalismus, das Vorgehen Israels im Gaza-Streifen und den US-Militäreinsatz in Venezuela - doch zu den Überfällen schweigt sie.

Ihre Anwälte und die Staatsanwaltschaft führen immer wieder Wortgefechte oder fallen sich ins Wort. Opfer der Überfälle brachen in Tränen aus oder konnten sich nach all den Jahren an wichtige Details nicht mehr erinnern. 

Um weiteren Zeugen eine Aussage zu ersparen, stellte das Gericht die Verfahren zu fünf Überfällen ein. Die Taten in Northeim, Celle und Stade in Niedersachsen, Elmshorn in Schleswig-Holstein sowie Löhne in Nordrhein-Westfalen sind seitdem nicht mehr Teil des Prozesses. Sollte Klette verurteilt werden, hätten die fünf Fälle laut Gericht ohnehin keine größeren Auswirkungen auf das Strafmaß. 

Hält die Staatsanwaltschaft am Mordversuch fest?

Entscheidend dürfte hingegen ein rechtlicher Hinweis sein: Das Gericht erklärte im Laufe des Verfahrens, dass ein bewaffneter Überfall in Stuhr nahe Bremen nicht als Mordversuch gewertet werden könnte. Bei der Tat am 6. Juni 2015 soll das Trio laut Staatsanwaltschaft einen Geldtransporter mit knapp einer Million Euro im Laderaum gestoppt haben. Dabei fielen mehrere Schüsse – zwei drangen laut Anklage in die Fahrerkabine ein. Die Geldboten blieben körperlich unverletzt, die Täter flohen ohne Beute.

Die Kammer geht in diesem Fall von einem sogenannten bedingten Tötungsvorsatz aus. Demnach wollte der Schütze den Tod des Opfers zwar nicht unbedingt, hätte ihn aber in Kauf genommen. Dann sei er von dem Vorsatz zurückgetreten und habe entschieden, die Tat nicht zu Ende zu bringen.

Interessant dürfte sein, ob sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer der Einschätzung des Gerichts anschließt oder weiter von versuchtem Mord ausgeht. 

Nach Planung des niedersächsischen Gerichts könnte am Mittwoch die Nebenklage plädieren. Die Verteidigung wäre am 12. und 13. Mai mit ihren Anträgen dran. Ein Urteil ist frühestens Ende Mai zu erwarten.

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