Pendlerpauschale steigt für kurze Strecken

Der Weg zur Arbeit bringt ab dem neuen Jahr mehr Steuervorteile - allerdings nur, wenn man ohnehin einiges an Werbungskosten hat.
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Mit der Pendlerpauschale kann man Kosten für die Fahrt zur Arbeit steuerlich geltend machen. (Illustration)
Mit der Pendlerpauschale kann man Kosten für die Fahrt zur Arbeit steuerlich geltend machen. (Illustration) © David-Wolfgang Ebener/dpa
Berlin

Seit Mitternacht gelten in Deutschland eine Reihe steuerlicher Änderungen. So steigt die Pendlerpauschale für kurze Strecken auf 38 Cent. Davon profitiert, wer täglich zur Arbeit pendelt - und zwar egal, ob mit dem Auto, der Bahn, dem Rad oder zu Fuß.

Bisher konnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke nur 30 Cent absetzen, erst ab dem 21. Kilometer dann 38 Cent. Künftig gelten einheitlich 38 Cent. Davon profitieren am Ende aber nur diejenigen, deren übrige Werbungskosten 1.230 Euro übersteigen. Denn dieser Betrag wird als pauschale Werbungskosten in der Steuererklärung ohnehin angesetzt. 

Dann könnte man nach Rechnung des Finanzministeriums bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzlich absetzen. Bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometern sind es sogar 352 Euro. Wer lediglich fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen muss, kann 88 Euro mehr steuerlich geltend machen als bisher.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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