Nun bundesweite Maskenpflicht auch im Einzelhandel

Zunächst versucht Berlin, bei der Maskenpflicht in der Corona-Krise differenziert vorzugehen. Am Ende aber gibt der Senat diese Strategie auf.
dpa |
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Wie schon in Bussen und Bahnen gilt nun auch im Einzelhandel bundesweit eine Maskenpflicht.
Ole Spata/dpa/dpa Wie schon in Bussen und Bahnen gilt nun auch im Einzelhandel bundesweit eine Maskenpflicht.

Berlin - Bundesweit einheitliches Vorgehen bei der Maskenpflicht: Ab Mittwoch (29. April) müssen auch die Menschen in Berlin beim Einkaufen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, um die Übertragung des Coronavirus einzudämmen.

Eine entsprechende Regelung für den Handel beschloss der Senat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Berlin ist das letzte Bundesland, das diesen Weg geht. Seit Montag gilt in der Hauptstadt die Verpflichtung, Mund und Nase zu bedecken, für Busse, U- und S-Bahn.

Für Geschäfte hatte der rot-rot-grüne Senat zunächst auf eine solche Vorgabe verzichtet und es bei einer dringenden Empfehlung belassen. Allerdings stand Berlin damit allein da: Alle anderen Bundesländer hatte in der Vorwoche eine Maskenpflicht für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Einzelhandel beschlossen.

Dadurch erhöhte sich der Druck, auch in Berlin so zu verfahren. Mehrere SPD-Landespolitiker schwenkten in den vergangenen Tagen zum Unmut der beiden Koalitionspartner öffentlichkeitswirksam um und forderten eine solche Verpflichtung für den Einzelhandel. Darunter war Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci.

Ein Nasen-Mund-Schutz kann nach Auskunft von Virologen verhindern, dass der Träger andere Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Nicht zu verwechseln ist ein solcher Schutz mit medizinischen Masken, mit denen sich auch der Träger vor Ansteckung schützen kann.

Als Mund-Nasen-Schutz gelten in Berlin nicht nur eine einfache OP-Maske und selbstgenähte oder gekaufte Modelle aus Stoff oder Flies. Auch eine Bedeckung des Gesichts mit einem Tuch oder einem Schal reicht schon aus, um der Maskenpflicht nachzukommen.

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