Noch kein Platz für Karl D. in geschlossener Anstalt
Berlin - Der Sexualtäter will sich in eine geschlossene Anstalt einweisen lassen. Doch die Klinik hat Bedenken.
Karl D. gibt auf. Der Sexualstraftäter mag nicht mehr in Freiheit leben, sagt sein Anwalt. Er will sich in eine geschlossene Anstalt einweisen lassen. Doch die weiß noch nicht, ob sie ihn aufnehmen kann.
Der Fall sorgt seit Februar 2009 für bundesweite Aufregung. Da war Karl D. aus der Haft entlassen worden – 14 Jahre, nachdem er nahe Wolfratshausen eine 14- und eine 15-Jährige vergewaltigt und gefoltert hatte. Schon 1985 war er wegen Vergewaltigung zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung hatte das Landgericht München abgelehnt.
Nach der Entlassung fand er Unterkunft bei der Familie seines Bruders im nordrhein-westfälischen Heinsberg. Die Nachbarn liefen Sturm. Der Landrat ordnete eine Dauerüberwachung des Mannes an. Ende Januar erklärte das Aachener Landgericht die Rund-um-die-Uhr-Bewachung durch Zivilpolizisten für rechtens. Die Angehörigen hatten wegen Verletzung ihrer Privatsphäre geklagt.
Die Polizei fuhr auch am Wochenende mit nach Berlin, wo er erfolglos eine Wohnung suchte. Ausgerechnet in einem Jugendhotel war er abgestiegen.
Die Landesklinik Aachen sagte, ihr liege kein Antrag des Mannes vor. Eine Aufnahme in die normale geschlossene Abteilung sei nicht denkbar. Dort seien Männer und Frauen gemeinsam untergebracht.