"Nein heißt nein"-Entscheidung: Ein gutes Ende

AZ-Redakteurin Sophie Anfang über die Sexualstrafrechtsreform – und einen Beigeschmack.
Sophie Anfang |
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AZ-Redakteurin Sophie Anfang schreibt über die "Nein heißt nein"-Entscheidung.
dpa/AZ AZ-Redakteurin Sophie Anfang schreibt über die "Nein heißt nein"-Entscheidung.
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Die Verschärfung des Sexualstrafrechts wird kommen. Das ist gut so und war – um die Floskel zu bemühen – längst überfällig. Bislang wird von einer Frau (und auch von einem Mann, was in der Debatte oft vergessen wird) bei einem sexuellen Übergriff verlangt, sich mit Händen und Füßen zu wehren. Und das in einer Situation, in die Opfer verständlicherweise in eine Schockstarre fallen können.

Es ist gut, dass dies mit der „Nein heißt Nein“-Regelung ein Ende findet. Kritiker sehen die Schlafzimmer nun „zu einem gefährlichen Ort“ werden, an dem Frauen am Tag danach entscheiden würden, „was leidenschaftliche Liebesnacht und was Vergewaltigung war“ („Die Zeit“).

Beigeschmack – trotz Fortschritt

Es ist erschreckend, welch bizarres Bild von Frauen, Intimität und Sexualität aus manchen Zeilen oft noch spricht. Auch im Sexualstrafrecht gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Zu einer Beweislastumkehr, wie in der Türkei üblich, wird es bei uns auch künftig nicht kommen. Das ist gut und entkräftet den Vorwurf des „unsicheren Schlafzimmers“.

Eine Vergewaltigung zu beweisen, wird aber weiter schwierig und teilweise demütigend für die Opfer sein. Das ist der bittere Beigeschmack, der trotz dieses Fortschritts bleibt.

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