Nato-Rat tagt zu abgeschossenem Flugzeug
Brüssel - Die Türkei berief sich auf Artikel 4 des Nato-Vertrages. Dieser Artikel sieht Konsultationen vor, wenn sich ein Nato-Mitglied in seiner Sicherheit bedroht fühlt. Bei diesen Beratungen geht es aber nicht um militärischen Beistand der anderen Verbündeten. Syrische Streitkräfte hatten das unbewaffnete türkische Flugzeug am Freitag vor der Küste abgeschossen. Dabei kamen vermutlich beide Piloten ums Leben. Die EU-Außenminister hatten das syrische Vorgehen am Montag scharf verurteilt.
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