Muss muslimische Schülerin mit zum Schwimmunterricht?
Mit der Befreiung einer muslimischen Schülerin vom Schwimmunterricht befasst sich heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Eltern der Gymnasiastin marokkanischer Abstammung hatten die Befreiung ihrer Tochter vom gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen beantragt.
Leipzig - Die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht sei mit den muslimischen Bekleidungsvorschriften nicht vereinbar, argumentierten die Eltern. Die Schule lehnte die Befreiung vor rund zwei Jahren ab.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel gab der Schule Recht und wies die Klage ab. Es sei der damals elf Jahre alten Schülerin aus Frankfurt am Main zuzumuten, in einem Burkini - einem Ganzkörperbadeanzug - teilzunehmen. In dem Revisionsverfahren geht es jetzt darum, wann das Grundrecht auf Glaubensfreiheit eine Befreiung vom Schulunterricht begründen kann.
Auch in einem zweiten Fall geht es um das Spannungsverhältnis von Schulpflicht und Religionsfreiheit: Die Eltern eines Schülers aus Nordrhein-Westfalen hatten beantragt, ihren Sohn von einem Kinobesuch freizustellen: Auf dem Lehrplan stand der Film "Krabat" nach einem Buch von Otfried Preußler. Die Familie gehört den Zeugen Jehovas an - die Darstellung Schwarzer Magie im "Krabat"-Film sei mit ihrem Glauben unvereinbar.
- Themen: