Mollaths Verteidiger bitten vergeblich um Entpflichtung

Die Verteidiger des einstigen Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath haben um Entpflichtung von ihren Mandaten gebeten - allerdings vergeblich.
dpa |
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Regensburg - Das Landgericht Regensburg sah am Montag weder eine grobe Pflichtverletzung noch ein ernsthaft gestörtes Vertrauensverhältnis und entband die Anwälte nicht von ihrem Pflichtmandat. Mollath sei "bislang hervorragend verteidigt" worden, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Seit Wochen gibt es zwischen Mollath und seinen Anwälten Streit über die Verteidigung. "Ich habe ihm erklärt, warum seine 30 Anträge Mist sind. Wir waren auf dem Weg zu einem Freispruch", sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate. In der Vorwoche hatten beiden Anwälte schon ihr Wahlmandat niedergelegt und waren daraufhin vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt worden.

Mollath sagte am Montag: "Ohne die Leistung von Herrn Strate wäre ich nicht hier. Dafür bin ich ihm unendlich dankbar." Zu einer Rehabilitierung gehöre für ihn aber die Aufklärung angeblicher Schwarzgeldtransfers seiner damaligen Ehefrau. Zudem will er Privatgutachten in den Prozess einbringen.

Der 57-jährige Mollath muss sich verantworten, weil er 2001 seine Ehefrau geschlagen, gewürgt und eingesperrt haben soll. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte ihn 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen.

Das Gericht plant, die Plädoyers am 8. August zu hören. In der darauffolgenden Woche soll dann das Urteil gesprochen werden.

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