Mehr Bußgeld, weniger Steuern: Das gilt ab 1. April

Zum 1. April treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Was sich für die Bürger in Sachen Grundfreibetrag, Verkehr und Gesundheit ändert - ein Überblick
dpa |
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Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiterhin, wenn es um das Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen geht. Anlass für die Anhebung: Viele Gebühren-Verweigerer lassen es drauf ankommen, zahlen - wenn sie denn erwischt werden - lieber das bislang relativ geringe Verwarngeld.
Martha Schlüter Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiterhin, wenn es um das Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen geht. Anlass für die Anhebung: Viele Gebühren-Verweigerer lassen es drauf ankommen, zahlen - wenn sie denn erwischt werden - lieber das bislang relativ geringe Verwarngeld.

Berlin - Zum Monatswechsel sind zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft getreten - durchaus positive für Steuerzahler, finanziell eher belastende für Verkehrssünder. 

GRUNDFREIBETRAG: Wer Lohnsteuer zahlt, profitiert im April erstmals von dem zu Jahresbeginn erhöhten Grundfreibetrag. Die Anhebung von 8004 Euro auf 8130 Euro macht sich wegen Verzögerungen bei der Umsetzung aber erst von April an auf dem Lohnzettel bemerkbar, zudem eher bescheiden: Nach Angaben des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner ist mit Entlastungen von - je nach Steuerklasse - monatlich 1,67 Euro bis 4,80 Euro zu rechnen. Zum Start wird die Entlastung etwas üppiger ausfallen, da sie für vier Monate fällig wird.

VERKEHR I: Die Verwarngelder für Autofahrer bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit wurden nach mehr als 20 Jahren angehoben. Bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sind jetzt 10 statt 5 Euro fällig. Je 5 Euro teurer wurden auch längere Überschreitungen: 15 Euro für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße.

Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiterhin, wenn es um das Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen geht. Anlass für die Anhebung: Viele Gebühren-Verweigerer lassen es drauf ankommen, zahlen - wenn sie denn erwischt werden - lieber das bislang relativ geringe Verwarngeld.

VERKEHR II: Rücksichtslose Radler werden stärker zur Kasse gebeten. Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen kostet nun je nach Situation 20 bis 35 Euro statt 15 bis 30 Euro. Wer nicht auf dem Radweg fährt oder darauf in falscher Richtung unterwegs ist, soll 20 statt 15 Euro zahlen. Fahren ohne Licht kostet Radler nun 20 statt 10 Euro. Wenn Autofahrer auf Radwegen parken, steigt die Geldbuße von 15 auf mindestens 20 Euro. Wer mit seinem Wagen einen Streifen für Radler auf der Straße blockiert, muss 20 statt 10 Euro zahlen.

VERKEHR III: Die Straßenverkehrsordnung gestattet neue Schilder: Etwa ein Zusatzzeichen für Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf Radwegen und Fahrbahnen. Neue Schilder gibt es auch zur Anzeige von Anfang und Ende von Parkraumbewirtschaftungszonen - ebenso für den Hinweis auf eine Durchfahrt für Radler am Ende einer Sackgasse. Andere Schilder - wie das Zeichen für einen beschrankten Bahnübergang - entfallen. Sie können aber noch bis 2022 stehen bleiben.

GESUNDHEIT: Für Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden Zahnbehandlungen einfacher: Nicht mehr sie müssen in die Zahnarztpraxis - der Zahnarzt kommt zu ihnen. Die zusätzliche Vergütung für die "aufsuchende zahnärztliche Betreuung" immobiler Patienten trägt die Krankenkasse. Einkalkuliert sind dafür 20 Millionen Euro im Jahr.

BUNDESWEHR: Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz werden jetzt von der Staatsanwaltschaft Kempten verfolgt. Bislang gab es für diese Verfahren keinen zentralen Gerichtsstand. In der Regel war die Justiz des Ortes zuständig, an dem der Soldat stationiert ist oder seinen Wohnsitz hat. Im Auslandseinsatz sind derzeit rund 6600 deutsche Soldatinnen und Soldaten.

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