US-Gericht schützt friedliche Proteste in Minnesota

Nach Berichten über aggressives Vorgehen von ICE-Einsatzkräften setzt eine Gerichtsentscheidung klare Grenzen für deren Einsatz bei Protesten gegen die Einwanderungspolitik in Minnesota.
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Die Lage in Minesota ist angespannt.
Die Lage in Minesota ist angespannt. © Yuki Iwamura/AP/dpa
Minneapolis

Ein US-Bundesgericht hat der Einwanderungsbehörde ICE strenge Vorgaben im Umgang mit gewaltfreien Protestaktionen im Bundesstaat Minnesota gemacht. Friedliche Demonstrierende dürfen danach weder festgenommen noch mit Pfefferspray oder anderen nicht-tödlichen Einsatzmitteln angegangen werden. Dies hat Richterin Katherine Menendez am Freitag entschieden.

Zudem dürfen Bundesbeamte Fahrzeuge in der Nähe von Protesten nur bei konkretem Verdacht auf eine Behinderung ihrer Einsätze anhalten oder kontrollieren; pauschale Kontrollen sind unzulässig. Menendez verwies auf Berichte über aggressives Vorgehen von ICE-Kräften, wobei verfassungsrechtlich garantierte Rechte verletzt worden sein könnten.

Hintergrund sind anhaltende Proteste in Minneapolis und Umgebung gegen ICE-Einsätze. Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt die Lage nach dem Tod der US-Amerikanerin Renee Good, die von einem ICE-Beamten erschossen wurde.

Heimatschutzministerium weist Vorwürfe zurück

Das Heimatschutzministerium wies Vorwürfe gegen die Beamten zurück. Diese hätten verfassungskonform gehandelt und nur notwendige Gewalt angewendet. Die Verfassung schütze friedliche Versammlungen, nicht jedoch Ausschreitungen oder Angriffe, hieß es auf X.

Die Anordnung des Gerichts gilt für die Dauer des verstärkten Bundeseinsatzes in Minnesota. Einen Eilantrag auf einen vollständigen Stopp der ICE-Einsätze hatte Menendez zuvor abgelehnt. Präsident Trump hatte zuletzt mit einem Militäreinsatz auf Grundlage des Insurrection Acts gedroht, diesen jedoch vorerst ausgeschlossen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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