Mauer des Schweigens im RAF-Prozess
Stuttgart - Trotz eine Appells des Vorsitzenden Richters, zur Aufklärung des Mordes im Jahr 1977 beizutragen, beriefen sie sich auf ihr Recht, keine Angaben machen zu müssen. Die mit violettem Blazer und Schal bekleidete Sieglinde Hofmann sagte am Freitag vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht lediglich: "Ich bin Rentnerin und das reicht."
Becker ist angeklagt, weil sie bei der Entscheidung für den Anschlag sowie der Organisation eine maßgebliche Rolle gespielt haben soll. Der Sohn des Ermordeten, der Nebenkläger Michael Buback, glaubt, dass Becker selbst am 7. April 1977 in Karlsruhe seinen Vater erschossen hat.
Mit dem Mordanschlag auf Buback startete 1977 das Terrorjahr in Deutschland, dass von den RAF-Mitgliedern als "Offensive 77" bezeichnet worden war. Die Aufforderung für den Buback-Mord soll von den damals im Gefängnis in Stuttgart-Stammheim einsitzenden Terroristen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe ausgegangen sein, hatte der frühere Terrorist Peter-Jürgen Boock in seiner Aussage in dem laufenden Verfahren erklärt.
Zur damaligen Zeit war auch Irmgard Möller in Stammheim inhaftiert. Auch sie verweigerte als Zeugin am 30. Verhandlungstag die Aussage. Die heute 63-Jährige, die fast 23 Jahre in Haft war und nicht begnadigt worden war, ist die einzige der damaligen RAF-Gefangenen, die die Selbstmorde von Stammheim überlebte.
Baader, Ensslin und Raspe waren im Oktober 1977 tot im Hochsicherheitstrakt von Stammheim aufgefunden worden. Möller wurde durch eine Notoperation gerettet. Sie war bereits 1972 im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag auf das US-Hauptquartier in Heidelberg gefasst worden. Später wurde sie wegen Mordes, Mordversuchs und Beteiligung an mehreren Sprengstoffanschlägen verurteilt.
Die 66 Jahre alte Hofmann zählte einst zu den führenden Köpfen der zweiten Generation der RAF. Sie wurde 1980 in Paris festgenommen. In einem ersten Verfahren wurde sie wegen der Beteiligung an dem Anschlag auf den Bankier Jürgen Ponto verurteilt. Das Attentat wurde ebenfalls 1977 verübt. In einem zweiten Verfahren kam es zu einer Verurteilung unter anderem wegen der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Diese Verbrechen markierte das Ende der "Offensive 77". Im Jahr 1999 wurde Hofmann aus der Haft entlassen.
Auch das frühere RAF-Mitglied Rolf Clemens Wagner verweigerte am Freitag die Aussage. Der 66 Jahre alte Wagner wurde 2003 begnadigt und aus der Haft entlassen. Er war unter anderem auch wegen der Beteiligung an der Schleyer-Entführung verurteilt worden.
Der Prozess wird am Donnerstag, 31. März mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.