Masern-Impfpflicht: Keine falschen Schlüsse
Es ist ein gutes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, denn es schafft Klarheit: Die Masern-Impfpflicht verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
Und: Der Impfstoff gegen Masern ist vielfach erprobt, sicher und führt mit höchster Zuverlässigkeit dazu, dass Geimpfte sich und andere nicht mehr anstecken. Das ist der Unterschied zur Corona-Impfung: Die Masern-Impfung ist so wirksam, dass das Virus mit einer konsequenten Immunisierung weltweit ausgerottet werden kann. Hingegen schützen die Impfstoffe gegen Corona zwar vor schweren Verläufen, doch können sich Geimpfte infizieren und andere anstecken.
Darum sollten Befürworter einer Corona-Impfpflicht aus dem Urteil keine falschen Schlüsse ziehen. Deren Position haben die Richter nicht gestärkt. Im Gegenteil.