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Masern-Impfpflicht: Keine falschen Schlüsse

Der AZ-Korrespondent über die Entscheidung zur Masern-Impfung.
Torsten Henke |
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Es ist ein gutes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, denn es schafft Klarheit: Die Masern-Impfpflicht verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

Und: Der Impfstoff gegen Masern ist vielfach erprobt, sicher und führt mit höchster Zuverlässigkeit dazu, dass Geimpfte sich und andere nicht mehr anstecken. Das ist der Unterschied zur Corona-Impfung: Die Masern-Impfung ist so wirksam, dass das Virus mit einer konsequenten Immunisierung weltweit ausgerottet werden kann. Hingegen schützen die Impfstoffe gegen Corona zwar vor schweren Verläufen, doch können sich Geimpfte infizieren und andere anstecken.

Darum sollten Befürworter einer Corona-Impfpflicht aus dem Urteil keine falschen Schlüsse ziehen. Deren Position haben die Richter nicht gestärkt. Im Gegenteil.

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5 Kommentare
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  • Schubri am 20.08.2022 08:09 Uhr / Bewertung:

    Es sind halt viele Menschen in Deutschland, nicht fähig eigenständig zu denken. Denen sollte auch geholfen werden.

  • tutwaszursocke am 19.08.2022 08:14 Uhr / Bewertung:

    Impfpflicht, Fernsehpflicht, die Pflichten und Vorschriften werden immer mehr. Man kann nicht mehr selber vernünftig handeln. Man muss der Pflicht, der Vorschrift folgen. Wer braucht da noch eigene Verantwortung? Kein Wunder, dass wir immer dümmer und immer verantwortungsloser werden.

  • Wolff am 19.08.2022 13:02 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von tutwaszursocke

    Ist schon interessant, wie der Ruf nach Eigenverantwortung immer dann am lautesten wird, wenn es darum geht, etwas NICHT machen zu wollen. Beim eigenverantwortlichen MACHEN (z. B. nicht seinen Müll überall hinzuschmeißen) sieht es dann plötzlich ganz anders aus. Auch Geld wird vom Staat immer gerne genommen, nur Vorschriften dürfen halt nicht sein. Tolle Weltsicht. Wenn's läuft, geht's den Staat nichts an, wenn's nicht läuft, ist der Staat schuld...

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