Maas: Entschädigung für verurteilte Homosexuelle

Homosexuelle Handlungen unter Männern waren in der DDR bis 1968 strafbar, im Westen bis 1969. Bundesjustizminister Heiko Maas plant, die Betroffenen finanziell zu entschädigen.
dpa |
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Homosexuelle Handlungen unter Männern waren in der DDR bis 1968 strafbar, im Westen bis 1969. Bundesjustizminister Heiko Maas plant, die Betroffenen finanziell zu entschädigen.

Berlin - Bundesjustizminister Heiko Maas sieht für die geplante Entschädigung von Homosexuellen, die wegen ihrer Neigung verurteilt wurden, 30 Millionen Euro vor. Dies sagte der SPD-Politiker der "Süddeutschen Zeitung".

Homosexuelle Handlungen unter Männern waren in der DDR bis 1968 strafbar, im Westen bis 1969. Ganz abgeschafft worden ist der Paragraf 175 sogar erst 1994. Die Koalition hat vereinbart, die bislang als vorbestraft geltenden Betroffenen zu rehabilitieren. Maas hatte einen Gesetzentwurf dazu noch für Oktober angekündigt.

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Die Entschädigung werde "immer auch vom konkreten Einzelfall abhängen", erklärte Maas in der Zeitung, "etwa der Dauer einer Freiheitsstrafe". Das Gesetz sehe einen Individualanspruch vor, der "relativ unkompliziert" geltend gemacht werden könne. Es gebe aber auch eine Kollektiventschädigung, "um das Leid und Unrecht, das Einzelne erlitten haben, aufzuarbeiten und zu dokumentieren".

Maas rechnet damit, dass noch etwa fünftausend Menschen einen persönlichen Anspruch geltend machen könnten.

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