Lebenslang nach tödlichem Angriff auf Polizisten in Mannheim

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte im Verfahren gegen den 26-jährigen Afghanen Sulaiman A. zudem die besondere Schwere der Schuld fest. A. wurde auch wegen versuchten Mordes in vier Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut dem Vorsitzenden Richter verletzte A. bei dem Angriff auf dem Mannheimer Marktplatz am 31. Mai 2024 sechs Menschen mit einem Messer: fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den Polizisten Rouven Laur. Der Beamte starb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Der damals 25-jährige Angreifer wurde von einem anderen Polizisten niedergeschossen.
Sulaiman A. soll sich über Jahre radikalisiert haben
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich über Jahre vor der Tat radikalisierte und sich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifizierte. Er habe nicht nur den Islamkritiker Michael Stürzenberger von der BPE töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und "vermeintlich Ungläubige" wie möglich. Dies habe er "nicht nur als legitim, sondern als seine religiöse Pflicht gesehen". So habe er auch Polizisten als Repräsentanten des von ihm abgelehnten Staates mit seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung töten wollen.
A. habe mit seinem Angriff "innerhalb kürzester Zeit größtmöglichen Schaden anrichten wollen", sagte der Richter. Mit dem erwarteten Einschreiten der Polizei habe der Muslim getötet werden wollen - und als Märtyrer ins Paradies gelangen.
Der Angeklagte hat die Tat im Verfahren gestanden und Anzeichen von Reue gezeigt. Mit Blick auf ein Motiv verwies er auf den Gaza-Krieg, der 2023 begann und sein Leben verändert habe. Er soll sich auf Telegram mit einem Chatpartner ausgetauscht haben, der ihn in seinem Vorhaben bestätigt habe, Stürzenberger zu töten.
Angeklagter lebte zuletzt mit Frau und Kindern in Hessen
Der Angeklagte war vermutlich mit elf Jahren aus Afghanistan geflohen. 2013 kam er nach Frankfurt und stellte laut Gericht einen Antrag auf Asyl. Dieser wurde abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt. Er war der Polizei vor der Tat nicht bekannt. Bis zur Tat hatte A. mit seiner Frau und den zwei kleinen Kindern im hessischen Heppenheim gelebt - rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.
Die Tat löste eine Diskussion über die Abschiebung ausländischer Straftäter aus. Kurz danach kündigte die damalige Ampel-Regierung an, Abschiebungen von Schwerstkriminellen auch nach Afghanistan wieder möglich zu machen.