Kritik an "staatlicher Fürsorge": Keine stillen Tage!

Der Chefreporter Matthias Maus über den Hauch von Obrigkeitsstaat im Frühling
von  Matthias Maus
An Ostern darf dann wieder getanzt werden nach zwei Tagen Tanzentzug durch "obrigkeitsstaatlichen Muff". Auch das Fernsehprogramm unterliegt am Karfreitag und Karsamstag strikten Regelungen: Satire verboten!
An Ostern darf dann wieder getanzt werden nach zwei Tagen Tanzentzug durch "obrigkeitsstaatlichen Muff". Auch das Fernsehprogramm unterliegt am Karfreitag und Karsamstag strikten Regelungen: Satire verboten! © Nachtagenten

Der Chefreporter Matthias Maus über den Hauch von Obrigkeitsstaat im Frühling

Es ist wieder diese Jahreszeit. Das Leben erwacht, die Bäume schlagen aus, die Vögel zwitschern – und der Staat verordnet die „staade Zeit“. Vielleicht liegt es am Kontrast, aber das Comeback frühlingshafter Lebensfreude passt zu den gesetzlich verordneten „stillen Tagen“ wie die Faust aufs Auge.

Man muss kein Feierbiest sein, um solche Verbote als Relikt obrigkeitsstaatlichen Muffs zu empfinden. Sie stören das Gefühl der Selbstbestimmung – das Empfinden der Freiheit, seine Leben leben zu können, wie man will.

Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind Unterhaltungsveranstaltungen nur „gestattet, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist“. Club-Partys sind verboten, sogar die „heute Show“ im ZDF darf nicht gesendet werden, weil: ist ja lustig!

Nun könnte man sagen, was hat sich der Staat ins TV-Programm einzumischen? Und wenn schon, warum stören sie sich an Satire, nicht aber am Fließband-Morden in den öffentlich-rechtlichen Krimis? Das gibt’s nämlich auch an den stillen Tagen. Aber das führt schon zu weit und in die Absurdität dieser ganzen Regelung.

Es gibt genügend religiöse Menschen, die solch staatliche Fürsorge als bevormundend betrachten, denen diese Art von Schutz unangenehm ist. Schlimm genug, dass es Tanzverbote in Afghanistan gibt. Wir als aufgeklärte Gesellschaft sollten so etwas nicht nötig haben.

 

 

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