Konsequenzen aus Edathy-Fall: Was ist harmlos?
Brauchen wir härtere Gesetze, um gegen Kinderpornografie vorzugehen? Diese Frage wird jetzt häufig gestellt, und die Antwort lautet: Nein. Explizite Kinderpornografie – genauer gesagt: der Erwerb, der Besitz und die Weitergabe solchen Materials – wird bereits heute schwer bestraft.
Die viel schwerer zu beantwortende Frage lautet: Was ist mit Fotos und Videos von Kindern, die keine Pornografie zeigen, sondern einfach nur Nacktheit? Bilder, die die meisten Menschen für völlig normal und harmlos halten, an denen sich Pädophile aber trotzdem sexuell erregen können?
Es wäre absurd, den bloßen Besitz und das Herstellen solcher Darstellungen unter Strafe zu stellen. Dann wären auch Urlaubsfotos verboten, auf denen die Kinder nackt im Pool toben; Fotos, die jede Familie zuhause hat.
Wer halbwegs zurechnungsfähig ist, stellt solche Bilder nicht ins Internet – und wer es bisher getan hat, lernt hoffentlich aus dem aktuellen Fall etwas dazu.
Ganz anders sieht es aus, wenn „harmlose“ Fotos zu kommerziellen Zwecken produziert werden, sprich: um sexuelle Interessen von Erwachsenen zu befriedigen. So wie von der Firma, über die Sebastian Edathy seine Bilder von eingeölten rumänischen Jungen bestellt hat. Das ist nicht weniger sexuelle Ausbeutung als „richtige“ Pornografie.
Der Kinderschutzbund hat deshalb Recht, wenn er fordert, dass der gewerbsmäßige Handel von Fotos mit nackten Kindern unter Strafe gestellt wird.
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