Knapp 951.000 offene Verfahren bei Staatsanwaltschaften

Bei den Staatsanwaltschaften in Deutschland steigt der Bestand an unerledigten Verfahren weiter. Bei den Fällen, die abgearbeitet werden konnten, stechen einige Entwicklungen heraus.
dpa |
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Knapp 5,5 Millionen neue Ermittlungsverfahren in Strafsachen gingen vergangenes Jahr bei den Staatsanwaltschaften ein. (Symbolbild)
Knapp 5,5 Millionen neue Ermittlungsverfahren in Strafsachen gingen vergangenes Jahr bei den Staatsanwaltschaften ein. (Symbolbild) © Stefan Sauer/dpa
Wiesbaden

Die Zahl der offenen Verfahren bei den Staatsanwaltschaften in Deutschland ist auf einen Höchststand gestiegen. Der Bestand wuchs nach Angaben des Statistischen Bundesamts zum Jahresende 2024 um drei Prozent auf 950.900 an. "Das war der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2014", heißt es in der Mitteilung. 

Vergangenes Jahr gingen demnach rund 5,49 Millionen neue Ermittlungsverfahren in Strafsachen ein, das waren 1,4 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Erledigt worden seien rund 5,46 Millionen Verfahren, das waren 0,7 Prozent weniger.

Meist kein hinreichender Tatverdacht

Mit rund 60 Prozent wurden 2024 wie in den Vorjahren die meisten Ermittlungsverfahren eingestellt, etwa wegen eines fehlenden hinreichenden Tatverdachts oder Geringfügigkeit der zur Last gelegten Tat. 

In rund sieben Prozent der Fälle wurde Anklage erhoben oder ein besonders, etwa beschleunigtes Verfahren beantragt. In zehn Prozent wurde ein Strafbefehl beantragt, dem eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe folgen kann. 24 Prozent der Verfahren wurden nach Angaben des Bundesamts auf andere Art erledigt, etwa an eine andere Behörde abgegeben.

Mit rund 1,5 Millionen Verfahren waren Eigentums- und Vermögensdelikte besonders häufig, die Anzahl sank im Jahresvergleich um drei Prozent. 923.000 erledigten Ermittlungsverfahren lag der Vorwurf eines Straßenverkehrsdelikts zugrunde, die Zahl stieg um zwei Prozent. Hierzu zählen etwa Fahrerflucht, Fahren unter Einfluss von Alkohol und illegale Autorennen.

Mehr Straftaten gegen das Leben 

Rund 524.000 Verfahren hatten Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit als Schwerpunkt, hier gab es einen Anstieg um vier Prozent. Zu dem Bereich gehören etwa Mord und Totschlag. 

Die Teil-Legalisierung von Cannabis führte zu 26 Prozent weniger Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Zahl sank auf rund 315.000 Verfahren, wie das Bundesamt mitteilt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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