Klatsche für Trump: Einreiseverbot bleibt ausgesetzt
San Francisco - US-Präsident Donald Trump muss wegen seines umstrittenen Einreiseverbots eine herbe juristische Niederlage hinnehmen. Das Berufungsgericht in San Francisco lehnte den Antrag der Regierung ab, die Visa-Sperren für Menschen aus sieben Ländern wieder in Kraft zu setzen. Das teilte das Gericht in der Nacht zum Freitag mit.
Es ist wahrscheinlich, dass der Fall nun bald das Oberste Gericht der USA beschäftigen wird.
Trump hatte Ende Januar einen 90-tägigen Einreisestopp für Menschen aus den islamisch geprägten Ländern Syrien, Iran, Irak, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen verfügt. Daran gab es weltweit Kritik.
Gericht will Argumente hören
Am vergangenen Freitag setzte ein Bundesrichter in Seattle Trumps Erlass auf Antrag der Justizminister der Bundesstaaten Washington und Minnesota aus. Die US-Regierung legte Berufung ein. Das Gericht in San Francisco lehnte es ab, die Visa-Sperren sofort wieder in Kraft zu setzen. Es wies die Parteien an, ausführliche Argumente vorzulegen.
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Das Justizministerium argumentierte, das Dekret sei verfassungsgemäß. Es liege in der exekutiven Gewalt des US-Präsidenten, wie der Kongress sie ihm übertragen habe. Mit seiner Entscheidung für den Einreisestopp wolle der Präsident die nationale Sicherheit der USA schützen.
Die Anwälte der Bundesstaaten Washington warnten vor Chaos, sollte das Verbot wieder in Kraft treten. Familien würden auseinandergerissen, junge Leute am Studieren gehindert, Unternehmen geschädigt.
Ist das Dekret verfassungswidrig?
Am Obersten Gericht der USA ist ein Posten vakant. Sollte der Fall dort landen und mit einem Unentschieden von vier zu vier Richtern enden, würde der Rechtsstand der vorherigen Instanz weiter Gültigkeit haben, der Bann also weiter ausgesetzt bleiben.
Für eine Korrektur der letzten Instanz sind am Obersten Gericht mindestens 5 zu 3 Richterstimmen nötig. Vor dem Obersten Gericht dürfte es später auch um die Frage gehen, ob Trumps Erlass verfassungswidrig ist oder nicht. Die bisherigen gerichtlichen Schritte bezogen sich lediglich darauf, ob die Anordnung umgesetzt werden darf, bevor in der Sache selber entschieden worden ist.