Kabinett bringt Mindestlohn-Gesetz auf den parlamentarischen Weg

Das Bundeskabinett hat dem nachjustierten Mindestlohnentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zugestimmt.
von  dpa

Berlin - Damit sollen Langzeitarbeitslose grundsätzlich bei Annahme eines Jobs von der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro in den ersten sechs Monaten ausgeklammert werden.

Mit dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch ist der Weg frei für das parlamentarische Verfahren. Geplant ist, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 bundesweit startet. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren sind aber noch tariflich vereinbarte Mindestlöhne von unter 8,50 Euro möglich.

Nahles sagte nach dem Beschluss, der Mindestlohn von 8,50 Euro komme nun wie im Koalitionsvertrag verabredet Anfang 2015. "Er wird in unserem Land für mehr Gerechtigkeit sorgen. Und dazu beitragen, dass rund vier Millionen Menschen für ihre anständige Arbeit endlich auch ihren verdienten Lohn bekommen."

Von der gesetzlichen Lohnuntergrenze ausgenommen werden sollen jedoch Langzeitarbeitslose für sechs Monate, wenn sie einen Job finden. Diese Regelung war im ursprünglichen Entwurf von Nahles sehr viel enger gefasst. Auf Druck des Kanzleramtes wurde nun festgelegt, dass Langzeitarbeitslose grundsätzlich befristet ausgeklammert sind. Ursprünglich hatte Nahles geplant, dass die Betroffenen nur dann schlechter bezahlt werden dürfen, wenn der Arbeitgeber für sie Lohnkostenzuschüsse der Arbeitsagentur erhält.

Das waren zuletzt weniger als 20 000 der etwa 180 000 Langzeitarbeitslosen, die im Schnitt eine Beschäftigung finden. In Deutschland gibt es etwa eine Millionen Menschen, die länger als ein Jahr ohne Arbeit sind und daher als langzeitarbeitslos gelten. Ausnahmen für gesamte Branchen sind in dem Entwurf nicht vorgesehen, jedoch für Jugendliche unter 18 ohne Ausbildung, für Praktikanten in Berufsvorbereitung sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten.

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