Kabinett bringt digitales Führungszeugnis auf den Weg

Wer ehrenamtlich Fußball-Nachwuchs trainiert, braucht es, wer als Kaufhausdetektiv arbeitet auch: Das Führungszeugnis soll künftig digital verfügbar sein.
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Das Führungszeugnis auf Papier soll weiter verfügbar sein. (Symbolbild)
Das Führungszeugnis auf Papier soll weiter verfügbar sein. (Symbolbild) © picture alliance / dpa
Berlin

Ein Führungszeugnis zur Vorlage etwa beim künftigen Arbeitgeber oder für eine ehrenamtliche Tätigkeit soll künftig auch digital verfügbar sein. Nach Angaben der Bundesregierung hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Das neue Digitale Führungszeugnis kann allerdings nur erhalten, wer ein sogenanntes BundID-Konto eingerichtet hat, das Zugang zu Online-Verwaltungsdienstleistungen bietet. Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist.

Vom Antrag bis zur Überprüfung läuft alles digital 

Online beantragt werden kann das Führungszeugnis schon seit einigen Jahren. Bisher muss es allerdings auch dann auf einem speziellen Papier ausgedruckt und per Post aus Bonn an die Antragsteller verschickt werden. Das soll nun für diejenigen, die sich für den digitalen Weg entscheiden, wegfallen. Um Fälschungen vorzubeugen, soll es einen Barcode geben, mit dem die Echtheit des Dokuments mittels einer Smartphone-App von jedem überprüft werden kann. Für die Einrichtung des erforderlichen BundID-Kontos ist etwa ein Personalausweis mit Online-Funktion erforderlich.

Wer das Online-Verfahren nicht nutzen will, kann laut Bundesjustizministerium weiterhin ein Führungszeugnis im Bürgeramt beantragen und dann auf Papier erhalten. 

Ein Führungszeugnis wird für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten benötigt, besonders im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit oder bei Berufsgruppen mit besonderen Sicherheitsanforderungen wie zum Beispiel in der Finanzbuchhaltung oder im Wachschutz. Bei bestimmten Berufsgruppen ist die Vorlage eines Führungszeugnisses sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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