Justizminister will gegen Datenhehlerei vorgehen

Nach dem jüngsten Massendiebstahl von Einwahldaten für Online-Dienste erwägt Bundesjustizminister Heiko Maas, auch den An- und Verkauf gestohlener Daten unter Strafe zu stellen.
dpa |
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Berlin - "Wir prüfen derzeit, wie wir im Bereich der Datenhehlerei Strafbarkeitslücken schließen können", sagte der SPD-Politiker der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse". Klar sei aber auch, dass das Problem allein mit den Mitteln des Strafrechts nicht zu lösen sei. Bisher sind nur der Diebstahl von Daten und deren Nutzung strafbar, nicht aber der Handel damit.

Nach Erkenntnissen der IT-Sicherheitsfirma Hold Security haben Hacker weltweit 1,2 Milliarden Einwahldaten für Online-Profile erbeutet - also E-Mail-Adressen und Passwörter. Ob deutsche Nutzer betroffen sind, ist noch unklar. Angesichts der riesigen Anzahl gestohlener Datensätze wird allerdings angenommen, dass auch Internetnutzer aus Deutschland unter den Opfern sind.

Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses Digitale Agenda, Jens Koeppen, forderte eine bessere Ausstattung für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). "IT-Sicherheit ist ein ganz zentrales Thema, und da sollten wir auch an der notwendigen Ausstattung nicht sparen", sagte der CDU-Politiker der Oldenburger "Nordwest-Zeitung" (Freitag). "Mit der heutigen Ausstattung kann das BSI ganz sicher nicht die Anforderungen erfüllen, die sich in den kommenden Jahren stellen werden."

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