Islamistische "Lies!"-Aktion bleibt verboten

Die islamistische "Lies!"-Aktion bleibt verboten. Die Kläger zogen ihre Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Verbot zurück.
dpa |
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Leipzig - Das Verfahren werde somit eingestellt und die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums gegen die hinter der Koran-Verteilaktion stehende Vereinigung "Die wahre Religion" rechtskräftig, sagte der Vorsitzende Richter des 1. Senats in Leipzig, Uwe-Dietmar Berlit. (Az.: BVerwG 1 A 13.16)

Die Rücknahme der Klage trug ungewöhnliche Züge: Um 10.08 Uhr - acht Minuten, nachdem die mündliche Verhandlung hätte beginnen sollen - sei am Dienstag ein Fax eingegangen, in dem ein Rechtsanwalt die Klagerücknahme bekanntgegeben habe, sagte Berlit. Er könne sich nicht erinnern, so etwas am Bundesverwaltungsgericht schon einmal erlebt zu haben. Die Kläger müssen die Kosten des Verfahrens tragen.

Organisation "Die wahre Religion" seit 2016 verboten

Die Koran-Verteilaktion in deutschen Innenstädten war die größte und aufwendigste Werbeaktion von Salafisten in Deutschland. Dahinter stand die 2005 gegründete Organisation "Die wahre Religion", die zuletzt mehrere hundert Mitglieder gehabt haben soll. Als Gründer und Initiator gilt der Laienprediger Abou-Nagie. Das Bundesinnenministerium hatte die Organisation 2016 verboten. Begründet wurde dies damit, dass das Predigernetzwerk ein extremistisches Verständnis der Scharia lehre, das im Widerspruch zum Grundgesetz stehe.

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