Ibiza-Affäre: Freispruch für Österreichs Ex-Kanzler Kurz

Das Oberlandesgericht Wien hat Österreichs Ex-Kanzler Sebastian Kurz vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen. Das Urteil hebt eine vorherige Verurteilung zu acht Monaten Haft auf Bewährung durch das Landgericht Wien auf.
Kurz war im Jahr 2020 vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss nach seiner Rolle bei der Bestellung von Aufsichtsräten für die Staatsholding Öbag befragt worden. Nach Auffassung der ersten Instanz hatte er dabei seinen maßgeblichen Einfluss heruntergespielt.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sind die damaligen Antworten von Kurz aber nicht als falsch zu werten. Er habe nicht den Anschein erweckt, vollständig und abschließend ausgesagt zu haben.
Richterspruch war für Kurz unverständlich
In seinem Schlusswort hatte der ehemalige Regierungschef, der heute als Unternehmer aktiv ist, immer wieder betont, wie unverständlich der damalige Richterspruch aus seiner Sicht gewesen sei. Er habe sich zwar leider nicht gut genug auf die insgesamt vierstündige Befragung vorbereitet, aber sein Ziel sei immer gewesen, "auf keinen Fall etwas Falsches zu sagen."