Hunderte Schulschwänzer 2025 in Arrest

Einige Länder setzen bei hartnäckigem Schwänzen auf Arrest, andere verzichten weitgehend darauf. Wie wird die Wirksamkeit dieser umstrittenen Praxis bewertet?
dpa |
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Soll ins Gefängnis, wer die Schule schwänzte? (Symbolbild)
Soll ins Gefängnis, wer die Schule schwänzte? (Symbolbild) © Julian Stratenschulte/dpa
Berlin

Mehrere hundert Jugendliche mussten im vergangenen Jahr in Arrest, weil sie die Schule geschwänzt haben. Das geht aus einer Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) hervor. In Niedersachsen und Bremen etwa seien es im ersten Halbjahr insgesamt 241 Arrestanten und 114 Arrestantinnen gewesen. Hessen zählte demnach bis zum Oktober 48 Betroffene. Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig-Holstein und Sachsen meldeten geringere Zahlen. Die übrigen Länder haben demnach keine aktuellen Fälle oder erheben die Zahl nicht. 

GEW: "Pädagogische Bankrotterklärung"

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte die Praxis. "Dass Jugendliche wegen wiederholten Schulschwänzens für ein paar Tage ins Gefängnis müssen, ist im Prinzip eine schulpolitische und pädagogische Bankrotterklärung und außerdem, wie oft zu hören ist, weitgehend wirkungslos oder sogar kontraproduktiv", sagte Gewerkschaftschefin Anja Bensinger-Stolze dem RND. Dagegen sieht das niedersächsische Justizministerium im Arrest für Schulabstinenzler ein "grundsätzlich taugliches Mittel, um auf Jugendliche einzuwirken". 

In Deutschland kann Jugendarrest als letzte Sanktionsmöglichkeit vor einer Jugendstrafe gegen notorische Schulschwänzer verhängt werden. Diese Maßnahme kommt unter bestimmten Bedingungen zum Einsatz und ist zeitlich begrenzt ausgestaltet.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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