Hotel-Bonus auch für Puffs?
Pikante mögliche Nebenwirkung der geplanten Mehrwertsteuer-Senkung: Wenn sie für Hotel-Übernachtungen gilt, könnten auch Bordell-Betreiber davon profitieren
Alarm bei der Union: Die geplante Mehrwertsteuer-Senkung für Hotels könnte auch eine andere von bettnahen Dienstleistungen begünstigen – Stundenhotels. Bei der Experten-Anhörung des Finanzausschusses wurde deutlich, dass es schwierige Abgrenzungsfragen geben wird, wie man die reine Übernachtung an sich von anderen Dienstleistungen im Hotel trennt, etwa der im Preis inbegriffenen Nutzung des Wellness-Bereichs.
Und eben auch die Frage, wie das mit noch ganz anderen Dienstleistungen trennt, eben von Puffs – die wollten gerade die Konservativen wohl eher nicht fördern. Zumal nicht mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz, der ausdrücklich für Produkte des täglichen Bedarfs und Kulturgüter gilt. Und künftig eben auch für Hotelbetten.
Schläft man nach dem Sex ein oder nicht?
SPD-Frau Nicolette Kressl höhnt: „Das hat die Koalition von ihren unsinnigen Plänen – sie muss sich mit Abgrenzungsfragen der unsinnigsten Art herumschlagen.“ Ihre grüne Kollegin Kerstin Andreae wirft spottend die Frage auf, ob der Gast in dem Etablissement nur dann den reduzierten Satz zahlen dürfe, wenn er nach dem Geschlechtsverkehr tatsächlich einschläft und somit eine Art von „übernachtet“, oder ob das auch gilt, wenn er die ganze Zeit wach ist. „Eigentlich“, lästert Andreae, „müsste man jedes Stundenhotel dann genau von Finanzbeamten kontrollieren lassen“.
Jetzt kommt es drauf an, wie präzise die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz formuliert werden, die sämtliche Grenzfälle regeln sollen. Eigentlich wollte die Koalition ja das Steuerrecht einfacher machen.
- Themen: