Höchststrafe für Terroranschlag von Bielefeld

Vor einer Bar sticht ein IS-Anhänger auf Feiernde ein und verletzt sie lebensgefährlich – ein Gericht hat jetzt das Urteil über den Mann gefällt.
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Der Prozess fand im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. (Archivbild)
Der Prozess fand im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. (Archivbild) © Federico Gambarini/dpa
Düsseldorf

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Er habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der Vorsitzende Richter.

Damit verhängte das Gericht die Höchststrafe, wie sie von der Bundesanwaltschaft beantragt worden war. Dem Angeklagten fehle jegliche Empathie mit den Opfern. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig, hatte die Bundesanwaltschaft ausgeführt. Die Verteidiger hatten auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte. 

Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem Anschlag leiden. Vor gut einem Jahr waren sie nachts beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Der Angreifer habe dabei "Allahu akbar" gerufen, sagte der Vorsitzende Richter. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld

Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden und im Prozess in seinem Schlusswort eingeräumt. In der Untersuchungshaft hatte er darüber hinaus erzählt, bereits in Syrien zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). 

Staatsanwalt: IS-Vergangenheit in Syrien

Nach Angaben des Staatsanwalts war der 36-Jährige bereits in Syrien jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen und acht Monate inhaftiert gewesen sei. 2023 kam er nach Deutschland. 

Vor dem Anschlag habe er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann geschickt, das aber nicht veröffentlicht worden sei. Zudem habe er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen. 

Er habe möglichst viele Menschen töten wollen. Erst als er seinen selbst gebauten Stockdegen verlor und sich entschlossenem Widerstand gegenübersah, habe er die Flucht ergriffen. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, war er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin an die Polizei verriet. 

Deutliche Worte des Psychiaters

Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit. 

In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte der Syrer abgelehnt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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