Höchststrafe für Solingen-Attentäter gefordert

Die Bundesanwaltschaft hat für den geständigen Attentäter vom Solinger Stadtfest die Höchststrafe beantragt. Er habe kurz vor Ende der Beweisaufnahme sein wahres Gesicht gezeigt, so die Anklage.
dpa |
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Der Angeklagte verfolgt den Prozess in den ersten Tagen überwiegend mit gesenktem Kopf. (Archivbild)
Der Angeklagte verfolgt den Prozess in den ersten Tagen überwiegend mit gesenktem Kopf. (Archivbild) © Federico Gambarini/dpa
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Düsseldorf

Die Bundesanwaltschaft hat für den geständigen Messer-Attentäter von Solingen die Höchststrafe beantragt: lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließend Sicherungsverwahrung. 

Der 27-jährige Syrer habe die Taten zwar gestanden, sich aber lange als Opfer der Manipulationen seines Telegram-Chatpartners dargestellt, sagte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft. "Erst kurz vor Ende der Beweisaufnahme hat er sein wahres Gesicht gezeigt: dass des Dschihadisten und Islamisten." 

Bei dem Anschlag auf dem Stadtfest in Solingen waren im vergangenen Sommer drei Menschen umgebracht worden, mehrere weitere waren schwer verletzt worden.

Treueschwur auf den IS

Die Bundesanwaltschaft erklärte, bereits seit Ende 2019 habe sich Issa al H. radikalisiert. Er hatte seinen Messeranschlag als Rache für das Vorgehen Israels in Gaza, ein anderes Mal als Vergeltung für Massaker an Muslimen in mehreren Ländern bezeichnet. Vor der Tat hatte er einen Treueschwur auf den IS-Kalifen geleistet und ein Bekennervideo aufgenommen.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Syrer Issa al H. (27) dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord vor. Zudem sei er IS-Terrorist. Die Terrororganisation Islamischer Staat hatte den Messeranschlag für sich reklamiert. Der 27-Jährige hatte gestanden, den Anschlag begangen zu haben, zum Vorwurf der IS-Mitgliedschaft aber geschwiegen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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