Haftstrafen in Prozess gegen "Letzte Verteidigungswelle"

Seit März stehen in Hamburg mutmaßliche Mitglieder der rechten Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" vor Gericht. Weil sie so jung sind, ohne Öffentlichkeit. Nun sind die Urteile gefallen.
dpa |
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Im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" hat das Hanseatische Oberlandesgericht das Urteil verkündet.
Im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" hat das Hanseatische Oberlandesgericht das Urteil verkündet. © Christian Charisius/dpa
Hamburg

Im Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" hat das Hanseatische Oberlandesgericht Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. 

Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden neben Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefällt. Die Verurteilungen nach den zur Tatzeit jugendlichen und heranwachsend Angeklagten ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Öffentlichkeit war von Verhandlung ausgeschlossen

Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes "Pädo-Hunting" - also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten - gemacht haben. 

Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März bis zur Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten. 

Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig - der jüngste ist 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute 17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Brandanschläge auf Kulturhaus und Asylunterkunft

Bei einem Brandanschlag der Gruppe auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern waren im Oktober 2024 die dort lebenden Menschen laut Anklage nur durch Zufall nicht verletzt worden. Das Haus brannte vollständig aus. 

Bei einem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln hatten zwei Mitglieder der Gruppe im Januar vergangenen Jahres vergeblich versucht, das Gebäude mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade der Unterkunft hatten sie unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie "Ausländer raus" hinterlassen.

Drei Mitglieder der Gruppe hatten laut Anklage einen Brandanschlag mit sogenannten Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant, der aber offenbar aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams von "Stern" und RTL verhindert werden konnte. 

Ermittlungsverfahren gegen weitere Mitglieder der Gruppe 

Fünf der Angeklagten waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben.

Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen. 

Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" verhaftet worden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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