Grundsatzurteil über Ausweitung der Sonntagsarbeit erwartet
Leipzig - Am Bundesverwaltungsgericht wird heute ein Grundsatzurteil zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen erwartet. Es geht um die Frage, wie weit Ausnahmen für den gesetzlich geschützten, arbeitsfreien Sonntag reichen dürfen.
Verhandelt wird über eine entsprechende Verordnung des Landes Hessen, das 2011 weitreichende Ausnahmen etwa für Callcenter oder Eishersteller festgelegt hatte. Die Gewerkschaft Verdi und zwei evangelische Kirchengemeinden klagten dagegen.
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel erklärte daraufhin wesentliche Bestimmungen der hessischen Verordnung für unwirksam. Die Eingriffe seien so tiefgreifend, dass sie nicht vom Land Hessen, sondern höchstens vom parlamentarischen Gesetzgeber, also dem Bund, hätten erlassen werden dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt über die Revision gegen dieses Urteil. Eine Entscheidung wird noch im Laufe des Mittwochs erwartet.
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